Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen in Aufsätzen und die Selektion der Urteile nur die subjektive Auffassung des Verfassers darstellen, rechtlich unverbindlich sind und keine Rechtsberatung für konkrete Schadensfälle ersetzen.

Folgeschäden im Arbeitgeberregress – OLG Stuttgart, Urteil vom 5.12.2018 – 9 U 76/18

Der Arbeitgeber kann bei nach § 6 EntgFzG vom Arbeitnehmer auf ihn übergegangenen Schadensersatzansprüchen die Eintrittspflicht des Schädigers für künftige Schäden mittels eines Feststellungsantrags feststellen lassen, obwohl die Forderung erst zu einem späteren Zeitpunkt mit der Entgeltfortzahlung auf ihn übergeht

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Zur Höhe der erstattungsfähigen Kosten für eine Lasik-Operation – Prelinger, jurisPR-VersR 11/2018, Anm. 2 (Anmerkung zu OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.2018 – I-6 U 127/16)

In der privaten Krankenversicherung gelten die Höchstsätze gemäß § 5 GOÄ auch für Analogleistungen nach § 6 Abs. 2 GOÄ. Der Leistungsumfang der Krankenversicherung ist daher bei Analogleistungen begrenzt. Der Versicherungsnehmer kann infolgedessen nicht unbeschränkte Leistung von der Krankenversicherung fordern.

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Voll beherrschbares Risiko bei Lagerungsfehlern während der OP – Prelinger, jurisPR-MedizinR 9/2018 Anm. 4 (Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 26.09.2017 – VI ZR 529/16)

Es handelt es sich um ein für die Behandlungsseite voll beherrschbares Risiko, wenn der Patient auf einer Unterlage gelagert wird, die während des operativen Eingriffs einen Stromfluss ermöglicht, der zu Verbrennungen führt. Damit kehrt sich wie grundsätzlich bei Lagerungsschäden die Beweislast nach § 630h Abs. 1 BGB um, so dass nicht der Patient den Behandlungsfehler zu beweisen, sondern der Arzt sich zu entlasten hat (BGH, Beschluss vom 26.09.2017 - VI ZR 529/16)

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Abgrenzung zwischen der Deckungspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Privat- und Betriebshaftpflichtversicherung

Bei einem Schadensereignis, bei dem ein Fahrzeug zugegen war, stellt sich oftmals die Frage, ob der Schaden durch dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zu decken ist oder ob eine andere Versicherung, insbesondere ein Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung zuständig ist. Die jeweilige Abgrenzung ist oftmals sehr schwierig.

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Unzulässigkeit der isolierten Drittwiderklage des beklagten Schädigers gegen die geschädigte Versicherungsnehmerin bei Regressen von Sozialversicherungsträgern nach § 116 Abs. 1 SGB X – Prelinger, jurisPR-VerkR 10/2018 Anm. 2 (Anmerkung zu LG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2017 – 21 O 300/17)

Der Zulässigkeit der isolierten Drittwiderklage steht entgegen, dass es nicht mit prozessökonomischen Erwägungen zu vereinbaren ist, den auf § 116 Abs. 1 SGB X gestützten Rechtsstreit einer gesetzlichen Krankenkasse gegen den Schädiger auf Erstattung von Behandlungskosten im Hinblick auf den gesetzlichen Forderungsübergang mit der Klärung von Fragen zu belasten, die für etwaige Schmerzensgeldansprüche des Geschädigten gegen den Schädiger von Belang sind.

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Einigung zwischen SVT und Versicherung – Amtsgericht Sonneberg, Urteil vom 27. Juli 2017, Az. 3 C 487/16

Zwischen einer Krankenkasse, die nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangene Ansprüche geltend macht, und der Haftpflichtversicherung des Schädigers kommt eine vergleichsweise Einigung auch dann zustande, wenn sich zwar der Wortlaut der wechselseitigen Schreiben nicht völlig deckt, die Parteien aber dasselbe gemeint und gewollt haben.

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Keine Drittwiderklage des Schädigers gegen den Geschädigten im Regress der Krankenkasse – LG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2017 – 21 O 300/17

Bei der Klage einer Krankenkasse aus nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenem Recht kann die durch diesen Forderungsübergang geschaffene Zeugenstellung des geschädigten Versicherungsnehmers nicht durch eine Drittwiderklage gegen den Versicherungsnehmer vereitelt werden. Die Drittwiderklage ist durch Teilurteil abzuweisen, so dass der Geschädigte anschließend als Zeuge vernommen werden kann.

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Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer Zahlung aufgrund Teilungsabkommens? – Prelinger, jurisPR-VersicherungsR 2/2018, Anm. 6 (Anmerkung zu LG Bremen, Urteil vom 04.07.2017 – 4 O 1904/16)

Sind eine Krankenkasse und eine Haftpflichtversicherung durch ein Teilungsabkommen verbunden, dann kann zwar die Haftpflichtversicherung gegen den Zahlungsanspruch einwenden, dass es zweifelhaft sei, dass die Aufwendungen auf dem Schadensereignis beruhen. Wird ein solcher Zweifelsfall aber erst nach der Zahlung geltend gemacht, ist eine Rückforderung ausgeschlossen (LG Bremen, Urteil vom 4.7.2017, Az. 4 O 1904/16)

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Verjährungsbeginn bei Behandlungsfehlern – Prelinger – jurisPR-MedizinR 12/2017 Anm. 2 (Anmerkung zu BGH, Urteil vom 8.11.2016 – VI ZR 594/15)

Ansprüche aus Behandlungsfehlern können zu anderer Zeit verjähren als solche aus Aufklärungsversäumnissen. Zwischen den Ansprüchen wegen unzureichender ärztlicher Aufklärung einerseits und wegen fehlerhafter Behandlung andererseits besteht zwar eine Verknüpfung dergestalt, dass es Ziel des Schadensersatzbegehrens des Patienten ist, eine Entschädigung für die bei ihm aufgrund der Behandlung eingetretenen gesundheitlichen Nachteile zu erlangen, doch liegen den Haftungstatbeständen verschiedene voneinander abgrenzbare Pflichtverletzungen zugrunde. Dies kann auch zu unterschiedlichen Verjährungsfristen führen (BGH, Urteil vom 8.11.2016- VI ZR 594/15).

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Sturz im Pflegeheim – LG Marburg, Beschluss vom 31.07.2017 – 5 S 48/17

Der begleitete Toilettengang eines entsprechend Pflegebedürftigen gehört zum sog. voll beherrschbaren Gefahrenbereich, so dass sich bei einem dabei eintretenden Schadensfall die Beweislast zulasten des Pflegepersonals umkehrt

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