Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen in Aufsätzen und die Selektion der Urteile nur die subjektive Auffassung des Verfassers darstellen, rechtlich unverbindlich sind und keine Rechtsberatung für konkrete Schadensfälle ersetzen.

Zur ungekürzten Haftung des Tierhalters für den Sturz eines Tierhüters vom Pferd – LG Würzburg, Urteil vom 04.05.2020 – 14 O 1455/19

Auch wenn der Tierhüter regelmäßig das Pferd des Tierhalters versorgt, kann er einen Anspruch gemäß § 833 Abs. 1 BGB gegen den Tierhalter haben. Ein konkludenter Haftungsausschluss liegt nicht vor, wenn der Tierhalter irrig vom Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung ausging und darüber gesprochen wurde, dass die Absicherung durch eine solche nötig ist

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Zur Aufklärungspflicht des Arztes zur Vermeidung einer Querschnittslähmung – LG Hamburg, Urteil vom 26.03.2020 – 323 O 199/16

Kann infolge einer ärztlichen Behandlung auch eine dauerhafte Querschnittslähmung drohen, dann genügt es nicht, wenn der Arzt nur darüber belehrt, dass bei eingien Patienten längerfristige Lähmungen eintreten können, diese aber sich stets wieder zurückgebildet hätten. Der Arzt haftet dann der Krankenkasse und der Pflegekasse auch für sämtliche Folgeschäden.

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Zur Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer In-vitro-Fertilisation – Prelinger, NJW 2020, S. 849 f. (Anmerkung zu BGH, Urteil vom 4.12.2019 – IV ZR 323/18)

Die private Krankenversicherung kann auch bei Frauen über 40 Jahren verpflichtet sein, die Kosten einer In-virto-Fertilisation zu tragen, wenn sich zumindest eine Wahrscheinlichkeit eines Schwangerschaftseintritts von 15% ergibt (Prelinger, NJW 2020, S. 849 f.)

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Zur Auslegung von Abfindungsvergleichen zulasten des Arbeitgebers – OLG Stuttgart, Beschluss vom 1.10.2019 – 7 U 388/19, sowie Verfügung vom 13.11.2019

Schließt das Unfallopfer mit dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung infolge des Unfalls eine Abfindungsvereinbarung, so wird damit nicht der Forderungsübergang auf den Arbeitgeber gemäß § 6 EFZG abgeschnitten. Der Arbeitgeber kann daher vom Schädiger Ersatz auch für die die nach Abschluss der Vereinbarung geleistete Entgeltfortzahlung verlangen.

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Zur Auslegung von Abfindungsvergleichen zulasten des Arbeitgebers – LG Tübingen, Urteil vom 11.07.2019 – 2 O 420/18

Schließt das Unfallopfer mit dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung infolge des Unfalls eine Abfindungsvereinbarung, so wird damit nicht der Forderungsübergang auf den Arbeitgeber gemäß § 6 EFZG abgeschnitten. Der Arbeitgeber kann daher vom Schädiger Ersatz auch für die die nach Abschluss der Vereinbarung geleistete Entgeltfortzahlung verlangen.

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Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehung erheblicher Beweisanträge – Prelinger, jurisPR-VersicherungsR 1/2020, Anm. 1 (Anmerkung zu BGH, Urteil vom 28.05.2019 – VI ZR 328/18)

Wie im Versicherungs- und Arzthaftungsprozess braucht sich der Anspruchsteller auch im Verkehrsunfallprozess kein medizinisches Fachwissen anzueignen, um seine Gesundheitsschäden und die Kausalzusammenhänge im Klageverfahren darzulegen.

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Zum Fristablauf gemäß § 111 S. 2 SGB X bei der Auszahlung von Verletztengeld – Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 25.09.2019 – S 13 U 5019/18

§ 111 S. 2 SGB X ist anwendbar, wenn die Krankenkasse Verletztengeld zahlt, denn Verletztengeld ist ein aliud zum Krankengeld. Mangels Verfristung ist daher auch nicht nur der Differenzbetrag zu erstatten.

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Zum Zweifelsfall bei Teilungsabkommen – LG München II, Urteil vom 25.09.2019 – 11 O 2462/18

Ein Nachweis zwischen Schadensfall und Krankheitsfall gemäß § 3 TA ist bei Teilungsabkommen nur dann zu erbringen, wenn auch der Sicht eines verständigen Dritten sachliche und stichhaltige Gründe für ein solches Verlangen vorgebracht werden

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Beweisführung durch Ausdrucke elektronisch übermittelter Abrechnungsdaten im Regress nach § 116 SGB X – Prelinger, jurisPR-Medizinrecht 12/2019, Anm. 3

Bei Regressen nach § 116 SGB X kann die klagende Krankenkasse die Schadenshöhe durch Vorlage einer Auflistung der Schadenspositionen unter Beilage der ihr nach den §§ 284 Abs. 1 Nr. 11, 295, 300 ff. SGB V elektronisch übersandten Abrechnungsdaten der jeweiligen Leistungserbringer beweisen.

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Beweisführung durch EDV-Ausdrucke im Regress nach § 116 SGB X / sekundäre Darlegungslast des Verkehrssicherungspflichtigen – LG Bremen, Urteil vom 10.07.2019 – 1 O 2112/16

Der streupflichtige Landesbetrieb trägt die sekundäre Darlegungslast für betriebsinterne Umstände, die seine Mitarbeiter am rechtzeitigen Streuen hinderten.

Ein einfaches Bestreiten der von der Krankenkasse eingereichten EDV-Ausdrucke und Rechnungskopien ist unsubstantiiert und daher prozessual unbeachtlich.

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