Teilungsabkommen in der Regulierungspraxis zwischen SVT und Haftpflichtversicherern (VersR 2021, S. 12 ff.)
6. Januar 2021Aufsätze§ 116 SGB X,Schadensregulierung,Teilungsabkommen,Zweifelsfall TA,Verjährung,Betrieb,Versicherungsrecht
Bei Teilungsabkommen ist die Kausalität zwischen versichertem Risiko und dem Schadensereignis zu prüfen. Ist das Schadensereignis versichert, greift der Verzicht auf die Prüfung der Haftungsfrage, der auch den Gesundheitsschaden umfasst.
Hiernach ist nur noch zu prüfen, ob die geltend gemachten Heilbehandlungskosten auf dem versicherten Schadensereignis zumindest mitursächlich beruhen.
Die Zweifelsfallregelung erfasst nur diese Kausalität und ist nur dann einschlägig, wenn die Haftpflichtversicherung stichhaltige und nachvollziehbare Zweifel beweist. Sind sie erwiesen, hat die Krankenkasse diese Kausalität auch nur im abgemilderten Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO nachzuweisen.
OLG Stuttgart, Beschluss vom 1.10.2019, sowie Verfügung vom 13.11.2019, jeweils Az. 7 U 388/19: Zur Auslegung von Abfindungsvergleichen zulasten des Arbeitgebers (Berufungsentscheidungen nach LG Tübingen, Urteil vom 11.7.2019, Az. 2 O 420/18)
8. April 2020UrteileSchadensregulierung,Arbeitgeberregress,Abfindung
Schließt das Unfallopfer mit dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung infolge des Unfalls eine Abfindungsvereinbarung, so wird damit nicht der Forderungsübergang auf den Arbeitgeber gemäß § 6 EFZG abgeschnitten. Der Arbeitgeber kann daher vom Schädiger Ersatz auch für die die nach Abschluss der Vereinbarung geleistete Entgeltfortzahlung verlangen.
LG Tübingen, Urteil vom 11.7.2019, Az. 2 O 420/18: Zur Auslegung von Abfindungsvergleichen zulasten des Arbeitgebers
7. April 2020UrteileSchadensregulierung,Arbeitgeberregress,Abfindung
Schließt das Unfallopfer mit dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung infolge des Unfalls eine Abfindungsvereinbarung, so wird damit nicht der Forderungsübergang auf den Arbeitgeber gemäß § 6 EFZG abgeschnitten. Der Arbeitgeber kann daher vom Schädiger Ersatz auch für die die nach Abschluss der Vereinbarung geleistete Entgeltfortzahlung verlangen.
Beweisführung durch Ausdrucke elektronisch übermittelter Abrechnungsdaten im Regress nach § 116 SGB X
1. Januar 2020Aufsätze§ 116 SGB X,Regress,Sozialdaten,Sozialgeheimnis,MDK-Gutachten,Schadensregulierung,MDK-Reformgesetz,EDV-Ausdruck,Verkehrssicherungspflicht,Sonderrechtsverhältnis,Beweisrecht
Bei Regressen nach § 116 SGB X kann die klagende Krankenkasse die Schadenshöhe durch Vorlage einer Auflistung der Schadenspositionen unter Beilage der ihr nach den §§ 284 Abs. 1 Nr. 11, 295, 300 ff. SGB V elektronisch übersandten Abrechnungsdaten der jeweiligen Leistungserbringer beweisen.
Einigung zwischen SVT und Versicherung: Amtsgericht Sonneberg, Urteil vom 27. Juli 2017, Az. 3 C 487/16
4. April 2018UrteileSchadensregulierung,Abfindung
Zwischen einer Krankenkasse, die nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangene Ansprüche geltend macht, und der Haftpflichtversicherung des Schädigers kommt eine vergleichsweise Einigung auch dann zustande, wenn sich zwar der Wortlaut der wechselseitigen Schreiben nicht völlig deckt, die Parteien aber dasselbe gemeint und gewollt haben.
Die Haftpflichtversicherung darf die Schadensregulierung nicht von der Verwendung allein ihrer Formulare über die Schweigepflichts- und Datenschutzentbindung abhängig machen: AG Ellwangen, Beschl. v. 3.2.2016 – Az. 2 C 374/15
4. April 2016UrteileSchadensregulierung,Patientenakte,Schweigepflichtsentbindung
Soll die Berufshaftpflichtversicherung eines Arztes den Behandlungsfehlervorwurf überprüfen und den Schaden ggf. regulieren, genügt jedenfalls die Vorlage einer einfachen Schweigepflichtsentbindungserklärung der Patientin.