LG Potsdam, Urteil vom 20. November 2013 – Az. 11 O 200/12
20. November 2013UrteileVerjährung,Behandlungsfehler
Auch 17 Jahre nach dem Schadensereignis müssen Ansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler (hier: Geburtsschaden) nicht verjährt sein.
20. November 2013UrteileVerjährung,Behandlungsfehler
Auch 17 Jahre nach dem Schadensereignis müssen Ansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler (hier: Geburtsschaden) nicht verjährt sein.