Beweisführung durch Ausdrucke elektronisch übermittelter Abrechnungsdaten im Regress nach § 116 SGB X
1. Januar 2020Aufsätze§ 116 SGB X,Regress,Sozialdaten,Sozialgeheimnis,MDK-Gutachten,Schadensregulierung,MDK-Reformgesetz,EDV-Ausdruck,Verkehrssicherungspflicht,Sonderrechtsverhältnis,Beweisrecht
Bei Regressen nach § 116 SGB X kann die klagende Krankenkasse die Schadenshöhe durch Vorlage einer Auflistung der Schadenspositionen unter Beilage der ihr nach den §§ 284 Abs. 1 Nr. 11, 295, 300 ff. SGB V elektronisch übersandten Abrechnungsdaten der jeweiligen Leistungserbringer beweisen.
Beweisführung durch EDV-Ausdrucke im Regress nach § 116 SGB X: LG Stade, Urteil vom 5.3.2019, Aktenzeichen 4 O 430/16
1. Mai 2019UrteileTierhalterhaftung,§ 833 BGB,EDV-Ausdruck,Handeln auf eigene Gefahr,Reiten,Verjährung,Beweisrecht
Ein die Haftung aus § 833 S.1 BGB ausschließendes Handeln auf eigene Gefahr des Tierhüters liegt nicht vor, wenn zwar das anerkannt gefährliche Dressurreiten geübt werden soll, der Schadensfall sich aber noch bei dessen Vorbereitung im ungefährlichen Trab ereignete.
Als Schadensnachweis im Regress nach § 116 SGB X genügt die Vorlage der nach §§ 301 ff. SGB V von den jeweiligen Leistungserbringern übersandten Dateien.
Beweisführung durch EDV-Ausdrucke im Regress nach § 116 SGB X: LG Itzehoe, Urteil vom 30. April 2010 – Az. 6 O 210/08
30. April 2010UrteileMitverschulden,EDV-Ausdruck,Beweisrecht
Die Krankenkasse kann im Regress nach § 116 SGB X die Schadenshöhe durch Vorlage ihrer EDV-Ausdrucke beweisen.
Erleidet ein Radfahrer durch einen Unfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Subduralhämatom und Kontusionsblutung, stellt es kein anspruchsminderndes Mitverschulden dar, wenn er keinen Fahrradhelm trägt.