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Der Arbeitgeber kann bei nach § 6 EntgFzG vom Arbeitnehmer auf ihn übergegangenen Schadensersatzansprüchen die Eintrittspflicht des Schädigers für künftige Schäden mittels eines Feststellungsantrags feststellen lassen, obwohl die Forderung erst zu einem späteren Zeitpunkt mit der Entgeltfortzahlung auf ihn übergeht
Der Schädiger kann sich gegenüber dem Arbeitgeber nicht auf einen Abfindungsvergleich mit dem Geschädigten berufen, wenn dem Schädiger die Abtretung bekannt ist – LG Bremen, Urteil vom 29.04.2014 – 7 O 2228/12
29. April 2014UrteileAbfindung,Arbeitgeberregress
Der Schädiger kann sich gegenüber dem Arbeitgeber nicht auf einen Abfindungsvergleich mit dem geschädigten Arbeitnehmer berufen, wenn die Abtretung bekannt ist und der Forderungsübergang auf den Arbeitgeber treuwidrig vereitelt werden soll.
Eine Verkehrssicherungspflichtverletzung liegt vor, wenn ein Boot explodiert, weil der Verkäufer dem Käufer nicht mitteilt, dass die serienmäßige Betankungsanlage umgebaut wurde – Kammergericht, Beschluss vom 16.08.2011 – 7 U 47/11
16. August 2011UrteileVerbrennung,Verjährung,Verkehrssicherungspflicht
Ist unklar, welcher Sozialversicherungsträger für das Schadensereignis zuständig ist, beginnt die Verjährungsfrist nicht zu laufen, bis über die Zuständigkeit eine abschließende Klärung herbeigeführt wurde.
Der Veräußerer eines Motorbootes muss den Käufer darauf hinweisen, daß er die Betankungsanlage des Bootes so umgebaut hat, daß der Betankungsstutzen gar nicht an den Tank angeschlossen ist und daher das Benzin bei einer Betankung ungehindert in den Bootsrumpf fließen würde.