Gesundheitsforen Leipzig am 23. September 2021: Tagungsvortrag »Aktuelle relevante Rechtsprechung zum Bereich § 116 SGB X«

Die Gesundheitsforen Leipzig als Dienstleister im Gesundheitswesen veranstalteten die jährliche Fachtagung zum Regressbereich gemäß § 116 SGB X. Daher war es mir eine besondere Freude, auch dieses Jahr wieder aktiv mit dabei sein zu können und zu der aktuellen Rechtsprechung in diesem Bereich vorzutragen. Erfassst waren Urteile und sonstige Neuerungen aus zu den Themen Forderungsübergang bei mitversicherten Dritten, Teilungsabkommen, Primärschaden, Schadensdarlegung im Prozess, Mitverschulden, Verjährung und Besonderheiten bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen.

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Tagungsvorträge »Aktuelle relevante Rechtsprechung zum Bereich § 116 SGB X« sowie »Gesundheitsschäden, Vorschäden und Zweifelsfälle bei Teilungsabkommen« (Gesundheitsforen Leipzig, 6. Oktober 2020)

Rechtlich sind für das Einnahmemanagement die Neufassung des § 116 Abs. 6 SGB X, die Entscheidung des BGH zu Az. VI ZR 435/19, die Entscheidung des Kammergerichts zu Az. 20 U 53/19 und das Urteil des LG München II zu Az. 11 O 2462/18 relevant.
Der zweite Vortrag umfasste die Besonderheiten von Teilungsabkommen. Bei Teilungsabkommen wird kein Gesundheitsschaden geprüft, so dass Vorschäden unbeachtlich sind und solche auch keinen Zweifelsfall begründen.

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