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7. März 2025Schadensregulierung,Beweisrecht,Datenschutz,EDV-AusdruckAllgemein,Aufsätze
Beim Regress gemäß § 116 Abs. 1 SGB X sind dem Sozialversicherungsträger dessen "Sozialleistungen" zu ersetzen, die er "auf" einen Schaden des Verletzten erbringt. Das bedeutet aber nicht, dass zunächst ein "Schaden des Verletzten" gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB bestehen muss. Einen solchen gibt es in Hinblick auf die vom Sozialversicherungsträger kausal und kongruent erbrachten Leistungen nicht. Geschädigter iSd § 249 Abs. 2 S. 1 BGB ist immer nur der Sozialversicherungsträger. Daher gilt für diesen die subjektsbezogene Schadensbetrachtung genauso, wie für alle anderen materiell Geschädigten. Der Schädiger darf nicht bessergestellt werden.
Abgrenzung zwischen der Deckungspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Privat- und Betriebshaftpflichtversicherung
28. Oktober 2018Deckungsklage,Betrieb,VersicherungsrechtAufsätze
Bei einem Schadensereignis, bei dem ein Fahrzeug zugegen war, stellt sich oftmals die Frage, ob der Schaden durch dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zu decken ist oder ob eine andere Versicherung, insbesondere ein Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung zuständig ist. Die jeweilige Abgrenzung ist oftmals sehr schwierig.
Vollumfängliche Haftung für Pflegekosten bei Verschlimmerung von Vorschäden – Prelinger, jurisPR-VerkehrsR 24/2012, Anm. 2 (Anmerkung zu LG Köln, Urteil vom 30.08.2012 – 5 O 228/10)
5. Dezember 2012Pflegekasse,Vorschaden,VerjährungAufsätze
Verschlechtert sich bei einer bereits gesundheitlich beeinträchtigten Person durch ein Schadensereignis der Vorschaden, ist es problematisch, ob die hierdurch mitverursachten Pflegekosten quotal entsprechend dem Anteil des Schadensereignisses an der Pflegebedürftigkeit aufzuteilen oder ob dem Schädiger sämtliche Kosten zuzurechnen sind.
