Besprechung des Urteils des BGH vom 4. Dezember 2019, Aktenzeichen IV ZR 323/18 (veröffentlicht in: NJW 12/2020, S. 849 ff.):
Die private Krankenversicherung kann auch bei Frauen über 40 Jahren verpflichtet sein, die Kosten einer In-virto-Fertilisation zu tragen, wenn sich zumindest eine Wahrscheinlichkeit von 15% ergibt, dass eine Schwangerschaft eintritt. Diese Notwendigkeit der Heilbehandlung hängt somit jeweils von den individuellen Umständen ab. Bei dieser Beurteilung wird nur der Eintritt der Schwangerschaft berücksichtigt, nicht hingegen der weitere Schwangerschaftsverlauf mit seinen allgemeinen Lebensrisiken.
Welche Kosten hierdurch verursacht werden ist zunächst unbeachtlich, da das Kostenrisiko in den Versicherungsbedingungen nicht erwähnt ist. Die Interessen der Krankenversicherung werden aber dadurch berücksichtigt, dass mehrere fruchtlose Versuche die Wahrscheinlichkeit unter 15% senken und damit die medizinische Notwendigkeit nicht mehr besteht.
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Autor
Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Erscheinungsdatum
12. März 2020
BGH, Urteil vom 4.12.2019, Aktenzeichen IV ZR 323/18
Fundstelle
Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Ausgabe 9/2020, S. 851 f.
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