Beweisführung durch Ausdrucke elektronisch übermittelter Abrechnungsdaten im Regress nach § 116 SGB X
1. Januar 2020Aufsätze§ 116 SGB X,Regress,Sozialdaten,Sozialgeheimnis,MDK-Gutachten,Schadensregulierung,MDK-Reformgesetz,EDV-Ausdruck,Verkehrssicherungspflicht,Sonderrechtsverhältnis,Beweisrecht
Bei Regressen nach § 116 SGB X kann die klagende Krankenkasse die Schadenshöhe durch Vorlage einer Auflistung der Schadenspositionen unter Beilage der ihr nach den §§ 284 Abs. 1 Nr. 11, 295, 300 ff. SGB V elektronisch übersandten Abrechnungsdaten der jeweiligen Leistungserbringer beweisen.
Beweisführung durch EDV-Ausdrucke im Regress nach § 116 SGB X: Landgericht Bremen, Urteil vom 10. Juli 2019, Aktenzeichen 1 O 2112/16
12. Oktober 2019UrteileStreupflicht,Sturz,Mitverschulden,Folgeschäden,Verkehrssicherungspflicht
Der streupflichtige Landesbetrieb trägt die sekundäre Darlegungslast für betriebsinterne Umstände, die seine Mitarbeiter am rechtzeitigen Streuen hinderten.
Ein einfaches Bestreiten der von der Krankenkasse eingereichten EDV-Ausdrucke und Rechnungskopien ist unsubstantiiert und daher prozessual unbeachtlich.
Kein Mitverschulden bei Brandverletzungen: LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 28.12.2018, Aktenzeichen 2 O 147/18
10. März 2019UrteileMitverschulden,Verbrennung,Krankengeld,§ 118 SGB X,Verkehrssicherungspflicht
Wer flüssigen Grillanzünder in die Glut spritzt haftet für alle Brandverletzungen der anwesenden Gäste. Die Anwesenheit am Grill begründet kein Mitverschulden der Geschädigten, und zwar auch dann nicht, wenn der Schädiger vorher um Abstand bittet. Der Schädiger muss vielmehr abwarten, bis die Gäste sich entfernt haben.
Kammergericht, Beschluss vom 16. August 2011 – Az. 7 U 47/11
16. August 2011UrteileVerjährung,Verbrennung,Verkehrssicherungspflicht
Ist unklar, welcher Sozialversicherungsträger für das Schadensereignis zuständig ist, beginnt die Verjährungsfrist nicht zu laufen, bis über die Zuständigkeit eine abschließende Klärung herbeigeführt wurde.
Der Veräußerer eines Motorbootes muss den Käufer darauf hinweisen, daß er die Betankungsanlage des Bootes so umgebaut hat, daß der Betankungsstutzen gar nicht an den Tank angeschlossen ist und daher das Benzin bei einer Betankung ungehindert in den Bootsrumpf fließen würde.
OLG Stuttgart, Urteil vom 04. Oktober 2010 – Az. 5 U 60/10
4. Oktober 2010UrteileMitverschulden,Verkehrssicherungspflicht,Anerkenntnis
Lässt der Schädiger ein 3jähriges Kind auf der Motorhaube seines Traktors mitfahren haftet er auf vollen Schadensersatz, wenn das Kind hinunterfällt und überfahren wird. Ein anspruchsminderndes (Mit-) Verschulden der Eltern wird nur unter engen Voraussetzungen angenommen.