Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen in Aufsätzen und die Selektion der Urteile nur die subjektive Auffassung des Verfassers darstellen, rechtlich unverbindlich sind und keine Rechtsberatung für konkrete Schadensfälle ersetzen.
Prelinger – Aktuelle Probleme in der Regulierungspraxis zwischen Krankenkassen und Haftpflichtversicherungen im Regress nach § 116 SGB X, in: Versicherungsrecht 2022, S. 1337 – 1347
14. November 2022Aufsätze,AllgemeinVerjährung,Behandlungsfehler
Der Schaden einer Krankenkasse im Regress nach § 116 SGB X besteht in den Zahlungen, die sie infolge des Schadensereignisses für den Geschädigten erbrachte. Der Schädiger hat nicht das Recht, die Krankenhausabrechnungen zu prüfen, soweit auch die Krankenkassse hierzu nicht befugt ist.
Bei Teilungsabkommen sind die Behandlungskosten nur glaubhaft zu machen – LG München I, Urteil vom 15.09.2022, Az. 3 O 2000/22 (veröffentlicht bei juris und beck-online)
12. Oktober 2022Allgemein,UrteileSchadensregulierung,EDV-Ausdruck,Teilungsabkommen,Versicherungsrecht
Bei Teilungsabkommen wird nur die versicherungsrechtliche Deckung geprüft, nicht aber die Haftung. Bei Stürzen in Pflegeheimen unterfällt das Sturzereignis dem Versicherungsschutz. Auch müssen die Behandlungskosten nur glaubhaft gemacht werden, die daher einer erleichterten Beweisführung unterliegen.
Eine einmalige Aufforderung zur Abgabe eines titelersetzenden Anerkenntnisses genügt – OLG Oldenburg, Beschluss vom 26.04.2022, Az. 8 W 13/22 (veröffentlicht bei juris und beck-online)
1. Juni 2022Allgemein,UrteileFolgeschäden,Schadensregulierung,Spätfolgen
Die Haftpflichtversicherung hat nach Klageerhebung trotz Abgabe eines sofortigen Anerkenntnisses die Kosten des Rechtsstreits bezüglich der Feststellungsantrages bereits dann zu tragen, wenn sie vorgerichtlich einmalig erfolglos zur Abgabe eines titelersetzenden Anerkenntnisses aufgefordert wurde.
Ein aussagekräftiger Beleg genügt als Schadensnachweis – OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Mai 2022 – Az. 1 W 9/22 (veröffentlicht bei juris und beck-online)
1. Juni 2022Allgemein,UrteileSchadensregulierung,Beweisrecht,EDV-Ausdruck
Legt die Krankenkasse die vorgerichtlich Ausdrucke über die Behandlungskosten und die Krankenkgeldzahlung vor, gerät der Schuldner in Verzug. Damit kann er nicht mehr nach Klageerhebung die Kostenlast gemäß § 93 ZPO der Krankenkasse auferlegen lassen.
Zum vollbeherrschbaren Gefahrenbereich bei Mobilisierungsmaßnahmen – OLG Rostock, Beschluss vom 15. März 2022 – Az. 6 U 7/19 (veröffentlicht in: NJW-RR 2022, 1187, juris und beck-online)
4. Mai 2022Allgemein,Urteilevoll beherrschbarer Gefahrenbereich,Behandlungsfehler
Voll beherrschbare Risiken sind dadurch gekennzeichnet, dass sie durch den Klinik- oder Praxisbetrieb gesetzt werden und durch dessen ordnungsgemäße Gestaltung ausgeschlossen werden können und müssen. Im Bereich der voll beherrschbaren Risiken liegt eine konkrete Gefahrensituation vor, die gesteigerte (erfolgsbezogene) Obhutspflichten bezüglich des Heimbewohners auslöst und deren Beherrschung gerade einer speziell dafür eingesetzten Pflegekraft anvertraut ist.
Zur Herausgabepflicht bezüglich der Patientenakte bei Verstorbenen ohne Schweigepflichtsentbindungserklärung der Erben – LG Kassel, Urteil vom 2. März 2022, Az. 2 O 560/21 (veröffentlicht bei juris und beck-online)
29. April 2022UrteilePatientenakte,Behandlungsfehler
Eine Krankenkasse kann weiterhin auch ohne Schweigepflichtsentbindungserklärung der Erben die Patientenakte wegen des Verdachts eines Behandlungsfehlers einsehen. Das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz hat hieran nichts geändert.
Arzthaftung und Verjährung: Zurechnung medizinischen Fachwissens innerhalb einer Anwaltskanzlei? Prelinger, jurisPR-MedizinR 11/2021 Anm. 1 (Anmerkung zu BGH, Urteil vom 26.05.2020 – VI ZR 186/17)
1. Januar 2022Aufsätze,AllgemeinBehandlungsfehler,Verjährung
Die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB wird mangels grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen i.S.v. § 199 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BGB grundsätzlich nicht schon dann in Lauf gesetzt, wenn es der Geschädigte oder sein Wissensvertreter unterlässt, Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler hin zu überprüfen.
Gesundheitsforen Leipzig am 23. September 2021: Tagungsvortrag »Aktuelle relevante Rechtsprechung zum Bereich § 116 SGB X«
4. Oktober 2021Vorträge,AufsätzeZweifelsfall TA,Primärschaden,Teilungsabkommen,Vorschaden,Betrieb
Die Gesundheitsforen Leipzig als Dienstleister im Gesundheitswesen veranstalteten die jährliche Fachtagung zum Regressbereich gemäß § 116 SGB X. Daher war es mir eine besondere Freude, auch dieses Jahr wieder aktiv mit dabei sein zu können und zu der aktuellen Rechtsprechung in diesem Bereich vorzutragen. Erfassst waren Urteile und sonstige Neuerungen aus zu den Themen Forderungsübergang bei mitversicherten Dritten, Teilungsabkommen, Primärschaden, Schadensdarlegung im Prozess, Mitverschulden, Verjährung und Besonderheiten bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen.
Bestimmt jetzt allein der Schädiger, welche Unterlagen vorprozessual erforderlich sind? – AG Hechingen, Urteil vom 16.02.2021 – 6 C 180/20
11. September 2021Allgemein,UrteileSozialdaten,Schadensregulierung,Beweisrecht,Datenschutz,EDV-Ausdruck
Die Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung kann nicht davon abhängen, dass diese nach Belieben vorgerichtlich Unterlagen fordert und dann nach Klageerhebung bei Nachreichung von Unterlagen den Klageanspruch sofort anerkennt. Die Haftpflichtversicherung muss detailiert und sachlich nachvollziehbar darlegen, aufgrund welcher genauen Umstände sie den Schaden nicht vorgerichtlich regulieren konnte.
Die Vorlage des Ausdrucks gemäß § 301 SGB V genügt für die Darlegung der Krankenhauskosten – AG Reutlingen, Urteil vom 21.04.2021 – 13 C 654/20
4. September 2021Urteile,AllgemeinBeweisrecht,Datenschutz,EDV-Ausdruck,Sozialdaten,Schadensregulierung
Aus verfassungsrechtlichen Gründen darf die Krankenkasse für den Regress nach § 116 SGB X nur die aus dem gesetzlichen System der §§ 284, 301 SGB V übermittelten Daten verwenden. Für die prozessuale - und somit erst Recht die außergerichtliche - Darlegung der Krankenhausbehandlung und der Krankenhauskosten genügt daher die Vorlage des Ausdrucks gemäß § 301 SGB V. Dabei ist davon auszugehen, dass diese Daten zutreffend und vollständig sind.