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11. September 2021Beweisrecht,Datenschutz,EDV-Ausdruck,Sozialdaten,SchadensregulierungUrteile,Allgemein
Die Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung kann nicht davon abhängen, dass diese nach Belieben vorgerichtlich Unterlagen fordert und dann nach Klageerhebung bei Nachreichung von Unterlagen den Klageanspruch sofort anerkennt. Die Haftpflichtversicherung muss detailiert und sachlich nachvollziehbar darlegen, aufgrund welcher genauen Umstände sie den Schaden nicht vorgerichtlich regulieren konnte.
Die bloße Teilnahme eines uniformierten Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr an einer Freizeitveranstaltung der Polizei stellt weder eine öffentlich-rechtlich hoheitliche Tätigkeit, noch die Ausübung eines Ehrenamtes dar – OLG Frankfurt, Urteil vom 05.09.2013 – 3 U 30/13
5. September 2013Versicherungsrecht,Deckungsklage,VerbrennungUrteile
Die Teilnahme an einer Freizeitveranstaltung der Polizei stellt weder eine öffentlich-rechtlich hoheitliche Tätigkeit dar, noch die Ausübung eines Ehrenamtes dar, noch ist sie vom Risikoausschluss der „ungewöhnlichen und gefährlichen Betätigung“ in der Haftpflichtversicherung umfasst.
LG Leipzig, Urteil vom 20. Februar 2009 – Az. 5 O 3378/07
20. Februar 2009TeilungsabkommenUrteile
Voraussetzung der Anwendung des Teilungsabkommens zwischen Krankenkasse und Haftpflichtversicherung, aus dem der Kläger seine Ansprüche herleitet, ist nach dem Wortlaut des § 1 Abs. 2 Rahmenteilungsabkommen ein adäquater Zusammenhang zwischen dem Schadensfall und dem Gebrauch des Kraftfahrzeugs.
