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Kann infolge einer ärztlichen Behandlung auch eine dauerhafte Querschnittslähmung drohen, dann genügt es nicht, wenn der Arzt nur darüber belehrt, dass bei eingien Patienten längerfristige Lähmungen eintreten können, diese aber sich stets wieder zurückgebildet hätten. Der Arzt haftet dann der Krankenkasse und der Pflegekasse auch für sämtliche Folgeschäden.
Beweisführung durch EDV-Ausdrucke im Regress nach § 116 SGB X / sekundäre Darlegungslast des Verkehrssicherungspflichtigen – LG Bremen, Urteil vom 10.07.2019 – 1 O 2112/16
12. Oktober 2019UrteileSturz,Folgeschäden,Streupflicht,Mitverschulden,Verkehrssicherungspflicht
Der streupflichtige Landesbetrieb trägt die sekundäre Darlegungslast für betriebsinterne Umstände, die seine Mitarbeiter am rechtzeitigen Streuen hinderten.
Ein einfaches Bestreiten der von der Krankenkasse eingereichten EDV-Ausdrucke und Rechnungskopien ist unsubstantiiert und daher prozessual unbeachtlich.
Kein Mitverschulden bei Brandverletzungen – LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 28.12.2018 – 2 O 147/18
10. März 2019UrteileVerbrennung,§ 118 SGB X,Mitverschulden,Krankengeld,Verkehrssicherungspflicht
Wer flüssigen Grillanzünder in die Glut spritzt haftet für alle Brandverletzungen der anwesenden Gäste. Die Anwesenheit am Grill begründet kein Mitverschulden der Geschädigten, und zwar auch dann nicht, wenn der Schädiger vorher um Abstand bittet. Der Schädiger muss vielmehr abwarten, bis die Gäste sich entfernt haben.