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2. September 2019UrteileArbeitgeberregress
Bei der Berechnung des nach § 6 EntgFG übergegangenen Urlaubsentgelts kommt es für die anteilige Berechnung nicht darauf an, ob der Urlaub vor oder nach dem Schadensereignis genommen wurde. Vielmehr ist der Betrag nur zu reduzieren, wenn ein Teil des Urlaubs nicht in Anspruch genommen wurde.
Befristet erteilte Verjährungsverzichtserklärungen, die lückenlos nacheinander vor dem jeweiligen Fristablauf erteilt bzw. verlängert wurden, führen dazu, dass die Verjährungseinrede im Prozess nach Treu und Glauben unbeachtet bleibt, auch wenn materiell-rechtlich nach §§ 195 ff. BGB Verjährung eingetreten ist und die Verjährungsverzichte den Zusatz enthalten "sofern bislang Verjährung noch nicht eingetreten ist"
Für die Klage der gesetzlichen Krankenkasse auf Herausgabe der Patientenakte ist der Zivilrechtsweg eröffnet, wenn es um die Prüfung gemäß § 116 SGB X übergegangener Schadensersatzansprüchen geht – LG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 22.10.2013 – 8 T 611/13
22. Oktober 2013UrteilePatientenakte
Für die Klage auf Herausgabe der Patientenakte ist der Zivilrechtsweg eröffnet, wenn es um die Prüfung von gemäß § 116 SGB X übergegangenen Schadensersatzansprüchen wegen des Verdachts eines ärztlichen Behandlungsfehlers geht.
Bei der Übergehung mehrerer Beweisantritte ist der Rechtssteit an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen – OLG München, Urteil vom 11.07.2012 – 3 U 1146/12
11. Juli 2012UrteileBeweisrecht,rechtliches Gehör
Werden die als Zeugen benannten Personen und die weiteren relevanten Beweisantritte nicht durch das Gericht erster Instanz berücksichtigt und droht eine aufwändige Beweisaufnahme mit Zeugen und Sachverständigen in zweiter Instanz, ist der Rechtsstreit zur erneuten Sachaufklärung an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.