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Wird ein Angestellter, der im Wesentlichen auf Provisionsbasis arbeitete, bei einem Unfall verletzt, so sind die Provisionen, das anteilige Urlaubsentgelt und jährliche Einmalzahlungen Teil des auf den Arbeitsunfähigkeitszeitraum entfallenden Entgelts und nach § 6 EntgeltfortzahlungsG übergangsfähig.

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Das Unterlassen der Behandlung einer Infektion stellt einen Gesundheitsschaden dar – OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.08.2014 – 7 U 102/12

Als Rechtsgutsverletzung (Primärschaden) ist die durch den Behandlungsfehler herbeigeführte gesundheitliche Befindlichkeit in ihrer konkreten Ausprägung anzusehen. Hierfür genügt bei unterlassener oder verkürzter ärztlicher Behandlung bereits die Vergrößerung des Risikos, daß sich die ursprüngliche Erkrankung erweitert.

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