In der privaten Krankenversicherung gelten die Höchstsätze gemäß § 5 GOÄ auch für Analogleistungen nach § 6 Abs. 2 GOÄ
Autor
Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Erscheinungsdatum
15.11.2018
Anmerkung zu
OLG Hamm 6. Zivilsenat, Beschluss vom 08.03.2018, Aktenzeichen I-6 U 127/16
Quelle
Normen
§ 192 VVG, § 307 BGB, § 305c BGB, § 5 GOZ 1987, § 6 GOÄ 1982
Fundstelle
jurisPR-VersR 11/2018, Anmerkung 2
Herausgeber
Prof. Dr. Peter Schimikowski, TH Köln, Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Zitiervorschlag
Prelinger, jurisPR-VersR 11/2018, Anm. 2
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Hiernach ist nur noch zu prüfen, ob die geltend gemachten Heilbehandlungskosten auf dem versicherten Schadensereignis zumindest mitursächlich beruhen.
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