Sturz im Pflegeheim – LG Marburg, Beschluss vom 31.07.2017 – 5 S 48/17

Der begleitete Toilettengang eines entsprechend Pflegebedürftigen gehört zum sog. voll beherrschbaren Gefahrenbereich, so dass sich bei einem dabei eintretenden Schadensfall die Beweislast zulasten des Pflegepersonals umkehrt

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Rückforderung bei Teilungsabkommen – LG Bremen, Urteil vom 04.07.2017 – 4 O 1904/16

Zahlt die Haftpflichtversicherung aufgrund eines Teilungsabkommens an einen Sozialversicherungsträger, so kann bei nachträglich erhobenen Zweifeln hinsichtlich der haftungsausfüllenden Kausalität die Zahlung nicht wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 BGB) zurückgefordert werden. Die Haftpflichtversicherung muss vor der Zahlung einen "Zweifelsfall" darlegen und den Kausalitätsnachweis verlangen. Mit der Zahlung erstarkt der zunächst durch das Recht aus § 3 TA bedingte Verzicht auf die Prüfung der Haftungsfrage (§ 1 TA) zum Vollverzicht.

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Rückforderung nach Schadensregulierung durch HV verjährt – LG Hannover, Urteil vom 14.03.2017 – 72 O 3/16

Die Verjährung des Rückforderungsanspruchs der Haftpflichtversicherung gegen die Krankenversicherung wegen Abrechnung nach einer zu hohen Schadenquote beginnt bereits mit Ablauf des Jahres, in dem die Zahlung erfolgte und das zugrunde liegende Geschehen bekannt war oder hätte bekannt gewesen sein müssen. Eine fehlerhafte rechtliche Bewertung ist für den Verjährungsbeginn unbeachtlich.

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Sturz im Pflegeheim – AG Schwalmstadt, Urteil vom 17.03.2017 – 8 C 429/15

Kommt es bei einer konkreten Behandlungs- und Betreuungsmaßnahme zu einer Verletzung eines Pflegeheimbewohners, so kehrt sich nach den Grundsätzen über den sog. voll beherrschbaren Gefahrenbereich die Beweislast um, so dass sich das Pflegeheim vom Vorwurf der Pflichtverletzung zu entlasten hat.

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Beteiligung der KH analog § 109 SGB VII im Verfahren des Geschädigten gegen die BG – Hessisches LSG, Urteil vom 26.09.2014 – L 9 U 224/13

Eine KfZ-Haftpflichtversicherung kann analog § 109 S.1 SGB VII die Rechte des Geschädigten gegen die gesetzliche Unfallversicherung geltend machen.
Eine Beschäftigung gemäß § 7 Abs.1 SGB IV setzt voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Ein Student, der nebenei für verschiedene Firmen tätig ist, frei über seine Tätigkeitszeiten verfügen kann und organisatorisch nur an die Projektzeiten gebunden ist, ist als selbstständig zu betrachten.

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Die Krankenkasse benötige keine Schweigepflichtsentbindung der Erben – LG Hof, Urteil vom 09.06.2016 – 24 S 4/16

Ein Krankenhaus ist nicht berechtigt, die Herausgabe der Behandlungs- und Pflegeunterlagen an die einen Behandlungsfehler prüfende Krankenkasse zu verweigern, wenn diese keine Schweigepflichtsentbindungserklärung der Erben der bereits verstorbenen Versicherungsnehmerin vorlegt.

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Der Fahrzeughalter haftet, auch wenn die Insassen verschweigen, wer Fahrer war – OLG Dresden, Urteil vom 04.05.2016 – 7 U 960/15

Verschweigen bei einem Verkehrsunfall die Fahrzeuginsassen die Identität des Fahrers, so haftet der Fahrzeughalter trotzdem gemäß § 7 Abs.1 StVG. Der Fahrzeughalter muss die Haftungsausschlüsse gemäss § 8 Nr. 2 StVG und § 7 Abs. 3 S. 1 StVG beweisen.

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Verletzung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG durch Übergehung von Beweisantritten – OLG Nürnberg, Urteil vom 03.02.2016 – 4 U 1078/15

Es stellt eine Verletzung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs.1 GG dar, wenn das Gericht entscheidet, ohne die angebotenen Zeugen zu vernehmen. Das gilt auch dann, wenn das Gerichts meint, dass das Gegenteil bereits durch Gutachten bewiesen sei.

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Die Haftpflichtversicherung darf die Schadensregulierung nicht von der Verwendung allein ihrer Formulare über die Schweigepflichts- und Datenschutzentbindung abhängig machen – AG Ellwangen, Beschluss vom 03.02.2016 – 2 C 374/15

Soll die Berufshaftpflichtversicherung eines Arztes den Behandlungsfehlervorwurf überprüfen und den Schaden ggf. regulieren, genügt jedenfalls die Vorlage einer einfachen Schweigepflichtsentbindungserklärung der Patientin.

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Auch Provisionen Angestellter sind Teil des auf den Arbeitsunfähigkeitszeitraum entfallenden Entgelts, das nach § 6 EfZG übergeht – Kammergericht, Urteil vom 14.09.2015 – 22 U 242/14

Wird ein Angestellter, der im Wesentlichen auf Provisionsbasis arbeitete, bei einem Unfall verletzt, so sind die Provisionen, das anteilige Urlaubsentgelt und jährliche Einmalzahlungen Teil des auf den Arbeitsunfähigkeitszeitraum entfallenden Entgelts und nach § 6 EntgeltfortzahlungsG übergangsfähig.

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