Sturz im Pflegeheim – LG Marburg, Beschluss vom 31.07.2017 – 5 S 48/17

Der begleitete Toilettengang eines entsprechend Pflegebedürftigen gehört zum sog. voll beherrschbaren Gefahrenbereich, so dass sich bei einem dabei eintretenden Schadensfall die Beweislast zulasten des Pflegepersonals umkehrt

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