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Eine einmalige Aufforderung zur Abgabe eines titelersetzenden Anerkenntnisses genügt – OLG Oldenburg, Beschluss vom 26.04.2022, Az. 8 W 13/22 (veröffentlicht bei juris und beck-online)

Die Haftpflichtversicherung hat nach Klageerhebung trotz Abgabe eines sofortigen Anerkenntnisses die Kosten des Rechtsstreits bezüglich der Feststellungsantrages bereits dann zu tragen, wenn sie vorgerichtlich einmalig erfolglos zur Abgabe eines titelersetzenden Anerkenntnisses aufgefordert wurde.

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Betriebliche Altersvorsorge im Arbeitgeberregress – LG Rottweil, Urteil vom 15.02.2019 – 3 O 293/16

Der Arbeitgeber hat beim Forderungsübergang nach § 6 EntgFG Anspruch auf anteiligen Ersatz des für den Arbeitnehmer geleisteten Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie der Ergebnisbeteiligung. Auch bei den Aufwendungen zur Rückstellung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um einen Bestandteil der Arbeitsvergütung. Auch sie sind dem Regress gegen den Schädiger zugänglich. Der Forderungsübergang ist i.d.R. in der Gesamtbetriebsvereinbarung kodifiziert. Das einfache Bestreiten des durch Gehaltsnachweise untermauerten Zahlenwerks des Arbeitgebers ist unsubstantiiert und damit prozessual unbeachtlich.

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Verletzung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG durch Übergehung von Beweisantritten – OLG Nürnberg, Urteil vom 03.02.2016 – 4 U 1078/15

Es stellt eine Verletzung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs.1 GG dar, wenn das Gericht entscheidet, ohne die angebotenen Zeugen zu vernehmen. Das gilt auch dann, wenn das Gerichts meint, dass das Gegenteil bereits durch Gutachten bewiesen sei.

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