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Zur Verjährung regelmäßig wiederkehrender Leistungen in der außergerichtlichen Schadensregulierung – OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.04.2021 – 22 U 15/21 (veröffentlicht bei juris)

Regelmäßig wiederkehrende Leistungen verjähren in der außergerichtlichen Schadensregulierung wie alle anderen Schadenspositionen, so dass sie auch von einer Hemmung oder dem Neubeginn der Verjährung erfasst werden. Für sie gilt nicht die besondere Frist des § 197 Abs. 2 BGB.

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Verletzung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG durch Übergehung von Beweisantritten – OLG Nürnberg, Urteil vom 03.02.2016 – 4 U 1078/15

Es stellt eine Verletzung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs.1 GG dar, wenn das Gericht entscheidet, ohne die angebotenen Zeugen zu vernehmen. Das gilt auch dann, wenn das Gerichts meint, dass das Gegenteil bereits durch Gutachten bewiesen sei.

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Die Verursachung einer Schadensfolge durch einen Unfall wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass auch andere Ursachen zur Entstehung des Schadens beigetragen haben – OLG Köln, Urteil vom 19.02.2014 – 16 U 99/10 (nachgehend BGH, Beschluss vom 28.04.2015 – VI ZR 157/14)

Für die Ersatzfähigkeit der geltend gemachten Aufwendungen genügt die Mitursächlichkeit des Unfalls. Die Verursachung einer Schadensfolge durch einen Unfall wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass auch Vorschäden zur Entstehung des Schadens beigetragen haben.

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