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Betriebliche Altersvorsorge im Arbeitgeberregress – LG Rottweil, Urteil vom 15.02.2019 – 3 O 293/16
1. Juni 2019ArbeitgeberregressUrteile
Der Arbeitgeber hat beim Forderungsübergang nach § 6 EntgFG Anspruch auf anteiligen Ersatz des für den Arbeitnehmer geleisteten Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie der Ergebnisbeteiligung. Auch bei den Aufwendungen zur Rückstellung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um einen Bestandteil der Arbeitsvergütung. Auch sie sind dem Regress gegen den Schädiger zugänglich. Der Forderungsübergang ist i.d.R. in der Gesamtbetriebsvereinbarung kodifiziert. Das einfache Bestreiten des durch Gehaltsnachweise untermauerten Zahlenwerks des Arbeitgebers ist unsubstantiiert und damit prozessual unbeachtlich.
Verletzung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG durch Übergehung von Beweisantritten – OLG Nürnberg, Urteil vom 03.02.2016 – 4 U 1078/15
24. Mai 2016Spätfolgen,Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS),Beweisrecht,Betrieb,rechtliches GehörUrteile
Es stellt eine Verletzung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs.1 GG dar, wenn das Gericht entscheidet, ohne die angebotenen Zeugen zu vernehmen. Das gilt auch dann, wenn das Gerichts meint, dass das Gegenteil bereits durch Gutachten bewiesen sei.
Bei der Übergehung mehrerer Beweisantritte ist der Rechtssteit an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen – OLG München, Urteil vom 11.07.2012 – 3 U 1146/12
11. Juli 2012rechtliches Gehör,BeweisrechtUrteile
Werden die als Zeugen benannten Personen und die weiteren relevanten Beweisantritte nicht durch das Gericht erster Instanz berücksichtigt und droht eine aufwändige Beweisaufnahme mit Zeugen und Sachverständigen in zweiter Instanz, ist der Rechtsstreit zur erneuten Sachaufklärung an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.
