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Eine Krankenkasse kann weiterhin auch ohne Schweigepflichtsentbindungserklärung der Erben die Patientenakte wegen des Verdachts eines Behandlungsfehlers einsehen. Das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz hat hieran nichts geändert.

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Der Schädiger kann sich gegenüber dem Arbeitgeber nicht auf einen Abfindungsvergleich mit dem Geschädigten berufen, wenn dem Schädiger die Abtretung bekannt ist – LG Bremen, Urteil vom 29.04.2014 – 7 O 2228/12

Der Schädiger kann sich gegenüber dem Arbeitgeber nicht auf einen Abfindungsvergleich mit dem geschädigten Arbeitnehmer berufen, wenn die Abtretung bekannt ist und der Forderungsübergang auf den Arbeitgeber treuwidrig vereitelt werden soll.

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Für die Klage der gesetzlichen Krankenkasse auf Herausgabe der Patientenakte ist der Zivilrechtsweg eröffnet, wenn es um die Prüfung gemäß § 116 SGB X übergegangener Schadensersatzansprüchen geht – LG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 22.10.2013 – 8 T 611/13

Für die Klage auf Herausgabe der Patientenakte ist der Zivilrechtsweg eröffnet, wenn es um die Prüfung von gemäß § 116 SGB X übergegangenen Schadensersatzansprüchen wegen des Verdachts eines ärztlichen Behandlungsfehlers geht.

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