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Subjektsbezogene Schadensbetrachtung: Das Vertrauen des Geschädigten auf die ärztlich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt – Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 19.08.2025, Az. 5 U 48/24 (beck-online BeckRS 2025, 21307)
30. August 2025Schadensregulierung,subjektsbezogene Schadensbetrachtung,KrankengeldUrteile,Allgemein
Auch im Regress gemäß § 116 SGB X gilt die subjektsbezogene Schadensbetrachtung. Daher ist es nicht erforderlich, dass objektiv eine verletzungsbedingte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit vorgelegen hat. Ein Anspruch auf Ersatz des Krankengeldes kommt auch dann in Betracht, wenn der Geschädigte aufgrund der ärztlichen Beratung von einer solchen Einschränkung ausgehen musste, weil er berechtigterweise auf die ihm ärztlicherseits bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vertraut und deshalb nicht zur Arbeit geht (= Anschluss an BGH, Urteile vom 16.10.2001 – VI ZR 408/00, und v. 23.06.2020 – VI ZR 435/19; Ablehnung der Entscheidung des BGH vom 09.07.2024 - VI ZR 252/23). https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-21307?hl=true
Ein aussagekräftiger Beleg genügt als Schadensnachweis – OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Mai 2022 – Az. 1 W 9/22 (veröffentlicht bei juris und beck-online)
1. Juni 2022EDV-Ausdruck,Schadensregulierung,BeweisrechtUrteile,Allgemein
Legt die Krankenkasse die vorgerichtlich Ausdrucke über die Behandlungskosten und die Krankenkgeldzahlung vor, gerät der Schuldner in Verzug. Damit kann er nicht mehr nach Klageerhebung die Kostenlast gemäß § 93 ZPO der Krankenkasse auferlegen lassen.
Für die Klage der gesetzlichen Krankenkasse auf Herausgabe der Patientenakte ist der Zivilrechtsweg eröffnet, wenn es um die Prüfung gemäß § 116 SGB X übergegangener Schadensersatzansprüchen geht – LG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 22.10.2013 – 8 T 611/13
22. Oktober 2013PatientenakteUrteile
Für die Klage auf Herausgabe der Patientenakte ist der Zivilrechtsweg eröffnet, wenn es um die Prüfung von gemäß § 116 SGB X übergegangenen Schadensersatzansprüchen wegen des Verdachts eines ärztlichen Behandlungsfehlers geht.
