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Voll beherrschbares Risiko bei Lagerungsfehlern während der OP – Prelinger, jurisPR-MedizinR 9/2018 Anm. 4 (Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 26.09.2017 – VI ZR 529/16)

Es handelt es sich um ein für die Behandlungsseite voll beherrschbares Risiko, wenn der Patient auf einer Unterlage gelagert wird, die während des operativen Eingriffs einen Stromfluss ermöglicht, der zu Verbrennungen führt. Damit kehrt sich wie grundsätzlich bei Lagerungsschäden die Beweislast nach § 630h Abs. 1 BGB um, so dass nicht der Patient den Behandlungsfehler zu beweisen, sondern der Arzt sich zu entlasten hat (BGH, Beschluss vom 26.09.2017 - VI ZR 529/16)

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Wirksamer Abschluss eines Versicherungsvertrages trotz nicht eingehaltener Informationspflichten des Versicherers – Prelinger, jurisPR-VersicherungsR 8/2017, Anm. 1 (Anmerkung zu BGH, Urteil vom 28.06.2017 – IV ZR 440/14)

Auch wenn die Versicherung nicht ihre Informationspflichten aus § 7 Absatz 1 Satz 1 VVG erfüllt kann ein wirksamer Versicherungsvertrag zustande kommen. Die Widerrufsfrist beginnt erst mit Zugang der geschuldeten Informationen. Daneben kann ein Schadensersatzanspruch bestehen, wenn der Versicherungsnehmer bei Kenntnis der Informationen den Vertrag nicht oder nicht so abgeschlossen hätte (BGH, Urteil vom 28.6.2017 - IV ZR 440/14)

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Betriebliche Ergebnisbeteiligung eines Arbeitnehmers als Schaden – Prelinger, jurisPR-VerkehrsR 10/2017, Anm. 1 (Anmerkung zu BGH, Urteil vom 22.11.2016 – VI ZR 40/16)

Eine betriebliche Ergebnisbeteiligung und ein Sonderbonus stellen einen ersatzfähigen normativen Schaden des Arbeitsgebers dar (BGH, Urteil vom 22.11.2016 - VI ZR 40/16).

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