17. Herbsttagung Medizinrecht der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins (vom 13. bis 14. Oktober 2017 in Berlin)

Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht

Referent: Rechtsanwalt Prelinger, Berlin, Fachanwalt für Medizin-, Verkehrs- und Versicherungsrecht

Thema: Voll beherrschbarer Gefahrenbereich, § 630h Abs. 1 BGB

I. Historie

1. Urteil des BGH vom 18.12.1990 – VI ZR 169/90

Verliert ein Patient im Krankenhaus bei einer Bewegungs- und Transportmaßnahme der ihn betreuenden Krankenschwester aus ungeklärten Gründen das Gleichgewicht und stürzt, ist es Sache des Krankenhausträgers, aufzuzeigen und nachzuweisen, dass der Vorfall nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten der Pflegekraft beruht.

Sie müssen angemeldet sein, um den Inhalt sehen zu können.

Autor

Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht


Erscheinungsdatum

16.10.2017

Ähnliche Artikel

Erhebung einer Klage auf Feststellung künftiger, noch nicht nach § 6 EntgFG übergegangener Schadensersatzansprüche – Prelinger, jurisPR-VerkehrsR 10/2018 Anm. 2 (Anmerkung zu OLG Stuttgart, Urteil vom 05.12.2018 – 9 U 76/18)

Besteht die entfernte Möglichkeit, dass der geschädigte Arbeitnehmer auch künftige aufgrund den Unfalls arbeitsunfähig wird und daher der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu leisten hat, so kann der Arbeitgeber im Schadensersatzprozess auch sogleich die Eintrittspflicht des Schädigers für die künftigen Arbeitsunfähigkeitszeiten feststellen lassen. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine solche Klage besteht, auch wenn die künftigen Ansprüche noch nicht auf den Arbeitgeber nach § 6 EntgFG übergegangen sind.

Weiterlesen

Schweigepflichts- und Datenschutzentbindungserklärung bei der Prüfung eines Behandlungsfehlervorwurfs durch die Haftpflichtversicherung des Arztes – Prelinger, jurisPR-MedizinR 10/2016, Anm. 4 (Anmerkung zu AG Ellwangen, Beschluss vom 03.02.2016 – 2 C 374/15)

Reicht der Geschädigte bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers eine Schweigepflichtsentbindungserklärung ein, mit der alle mit der Aufklärung des Falles betroffenen Stellen entbunden werden, darf die Versicherung die Schadensregulierung nicht verweigern, nur weil nicht ihre eigenen Formulare benutzt wurden (AG Ellwangen, Beschluss vom 03.02.2016 - 2 C 374/15).

Weiterlesen

Zum Quotenvorrecht eines SVT gemäß § 1542 RVO gegenüber einem anderen SVT – Prelinger, jurisPR-VerkehrsR 10/2013, Anm. 3 (Anmerkung zu OLG Celle, Urteil vom 09.01.2013 – 14 U 28/12)

Werden bei einem vor dem 01.07.1983 eingetretenen Schadensfall durch zwei verschiedene Sozialversicherungsträger (Berufsgenossenschaft und Rentenversicherung) Versorgungsleistungen erbracht, so besteht das Problem, ob sich die Berufsgenossenschaft die bereits durch den Schädiger an die Rentenversicherung erbrachten Leistungen anrechnen lassen muss...

Weiterlesen