Mitwirkungspflicht des Geschädigten im Regressprozess der Krankenkasse: Untersuchung=Nein / Zeuge=Ja

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Autor

Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht


Erscheinungsdatum

28.05.2015


Anmerkung zu

OLG Bremen 1. Zivilsenat, Urteil vom 15.10.2014 – 1 U 18/14


Quelle


Normen

§ 116 SGB 10, § 295 ZPO, § 384 ZPO, § 287 ZPO, § 256 ZPO, § 538 ZPO


Fundstelle

jurisPR-MedizinR 5/2015 Anm. 6


Herausgeber

Prof. Dr. Peter Schimi­kowski, TH Köln, Fakultät für Wirtschafts- und Rechts­wis­sen­schaften


Zitiervorschlag

Prelinger, jurisPR-MedizinR 5/2015 Anm. 6

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