Vollumfängliche Haftung für Pflegekosten bei Verschlimmerung von Vorschäden

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Autor

Wolfdietrich Prelinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht


Erscheinungsdatum

05.12.2012


Anmerkung zu

LG Köln 5. Zivilkammer, Urteil vom 30.08.2012 – 5 O 228/10


Quelle


Normen

§ 116 SGB 10, § 252 BGB, § 287 ZPO, § 199 BGB


Fundstelle


Herausgeber

Jörg Elsner, LL.M., RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Dr. Klaus Schneider, RA und FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht


Zitiervorschlag

Prelinger, jurisPR-VerkR 24/2012 Anm. 2

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Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt bei gerichtlichen Entscheidungen vor, wenn die Entscheidung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Teil der Klage ohne nachvollziehbare Begründung aberkannt wird, der nach gefestigter Rechtsprechung hätte zuerkannt werden müssen (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 16.03.2019 - 1 BvR 1235/17)

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