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Nachweispflichten des Sozialversicherungsträgers beim Regress nach § 116 Abs. 1 SGB X: Besprechung des Urteils des OLG Naumburg vom 6.7.2023, Az. 9 U 125/22, nachgehend BGH, Az. VI ZR 252/23 (Prelinger NZV 2024, 232 – 244)
8. Mai 2024Schadensregulierung,Beweisrecht,Datenschutz,EDV-AusdruckAllgemein,Aufsätze
Im Regress der gesetzlichen Krankenkasse gemäß § 116 Abs. 1 SGB X hat der Schädiger bei Personenschäden die Kosten der Heilbehandlung zu ersetzen. Soweit Abrechnungsfehler äußerlich nicht erkennbar sind kann der Schädiger aufgrund der sog. subjektsbezogenen Schadensbetrachtung wie im Sachschadensrecht die Abrechnung inhaltlich nicht prüfen. Auch die Erforderlichkeit der abgerechneten Leistungen wird inhaltlich nicht geprüft.
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer Zahlung aufgrund Teilungsabkommens? – Prelinger, jurisPR-VersicherungsR 2/2018, Anm. 6 (Anmerkung zu LG Bremen, Urteil vom 04.07.2017 – 4 O 1904/16)
8. Februar 2018Teilungsabkommen,RückforderungAufsätze
Sind eine Krankenkasse und eine Haftpflichtversicherung durch ein Teilungsabkommen verbunden, dann kann zwar die Haftpflichtversicherung gegen den Zahlungsanspruch einwenden, dass es zweifelhaft sei, dass die Aufwendungen auf dem Schadensereignis beruhen. Wird ein solcher Zweifelsfall aber erst nach der Zahlung geltend gemacht, ist eine Rückforderung ausgeschlossen (LG Bremen, Urteil vom 4.7.2017, Az. 4 O 1904/16)
Kein Risikoausschluss in der Privathaftpflichtversicherung für ehrenamtliche Tätigkeiten mit nur beiläufigem Amtsbezug – Prelinger, jurisPR-VerkehrsR 23/2014, Anm. 4 (Anmerkung zu OLG Frankfurt, Urteil vom 05.09.2013 – 3 U 30/13)
19. November 2014Versicherungsrecht,DeckungsklageAufsätze
In den Versicherungsbedingungen der allgemeinen Haftpflichtversicherungen findet sich regelmäßig ein Risikoausschluss für „ehrenamtliche“ sowie „ungewöhnliche und gefährliche“ Tätigkeiten. Kommt es durch einen Amtsträger zu einem Schadensfall, der nur beiläufig einen Bezug zum Amt aufweist, ist es problematisch, ob auch dann der Risikoausschluss greift.
