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Wirksamer Abschluss eines Versicherungsvertrages trotz nicht eingehaltener Informationspflichten des Versicherers – Prelinger, jurisPR-VersicherungsR 8/2017, Anm. 1 (Anmerkung zu BGH, Urteil vom 28.06.2017 – IV ZR 440/14)

Auch wenn die Versicherung nicht ihre Informationspflichten aus § 7 Absatz 1 Satz 1 VVG erfüllt kann ein wirksamer Versicherungsvertrag zustande kommen. Die Widerrufsfrist beginnt erst mit Zugang der geschuldeten Informationen. Daneben kann ein Schadensersatzanspruch bestehen, wenn der Versicherungsnehmer bei Kenntnis der Informationen den Vertrag nicht oder nicht so abgeschlossen hätte (BGH, Urteil vom 28.6.2017 - IV ZR 440/14)

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Kein Ausschluss des Kausalzusammenhangs durch Vorschäden in der privaten Unfallversicherung – Prelinger, jurisPR-VersicherungsR 2/2017, Anm. 2 (Anmerkung zu BGH, Urteil vom 19.10.2016 – IV ZR 521/14)

Körperliche Vorschäden schließen in der privaten Unfallversicherung die Leistungspflicht des Versicherers nicht aus. Sie sind allenfalls bei der Höhe der Versicherungsleistung zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 19.10.2016, Az. IV ZR 521/14).

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Beweislast des Fahrzeughalters für Ausschlusstatbestände – Prelinger, jurisPR-VerkehrsR 22/2016, Anm. 1 (Anmerkung zu OLG Dresden, Urteil vom 04.05.2016 – 7 U 960/15)

Lässt sich nicht feststellen, welcher der Fahrzeuginsassen zum Unfallzeitpunkt der Fahrzeugführer war, verbleibt es bei der Haftung des Fahrzeughalters. Er muss beweisen, dass der Geschädigte bei dem Betrieb des Fahrzeugs tätig war oder eine Schwarzfahrt vorliegt. Auch kann dem Geschädigten wegen der Mitfahrt bei einem Fahruntüchtigen kein Mitverschulden vorgeworfen werden, wenn die Kenntnis von der Alkoholisierung nicht nachgewiesen werden kann und der Fahrer unter 2 Promille BAK hat (OLG Dresden, Urteil vom 04.05.2016 - 7 U 960/15)

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