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Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer Zahlung aufgrund Teilungsabkommens? – Prelinger, jurisPR-VersicherungsR 2/2018, Anm. 6 (Anmerkung zu LG Bremen, Urteil vom 04.07.2017 – 4 O 1904/16)

Sind eine Krankenkasse und eine Haftpflichtversicherung durch ein Teilungsabkommen verbunden, dann kann zwar die Haftpflichtversicherung gegen den Zahlungsanspruch einwenden, dass es zweifelhaft sei, dass die Aufwendungen auf dem Schadensereignis beruhen. Wird ein solcher Zweifelsfall aber erst nach der Zahlung geltend gemacht, ist eine Rückforderung ausgeschlossen (LG Bremen, Urteil vom 4.7.2017, Az. 4 O 1904/16)

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Mitwirkungspflicht des Geschädigten im Regressprozess der Krankenkasse – Prelinger, jurisPR-MedizinR 5/2015, Anm. 6 (Anmerkung zu OLG Bremen, Urteil vom 15.10.2014 – 1 U 18/14)

Eine gesetzliche Krankenversicherung machte auf sie gemäß § 116 SGB X übergegangene Schadensersatzansprüche ihres Versicherungsnehmers geltend. Dieser wurde bei einem Schadensereignis am 30.06.2001 verletzt. Dabei erlitt er einen Beckenschaufelbruch, eine Darmruptur, eine Bauchverletzung und eine Milzruptur. Bereits vor dem Unfall besaß er eine problematische Lebensgeschichte, in der auch Alkohol- und Drogenmissbrauch vorkamen. Zudem wurde er 2003 bei einem weiteren Unfall verletzt.

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Zum Quotenvorrecht eines SVT gemäß § 1542 RVO gegenüber einem anderen SVT – Prelinger, jurisPR-VerkehrsR 10/2013, Anm. 3 (Anmerkung zu OLG Celle, Urteil vom 09.01.2013 – 14 U 28/12)

Werden bei einem vor dem 01.07.1983 eingetretenen Schadensfall durch zwei verschiedene Sozialversicherungsträger (Berufsgenossenschaft und Rentenversicherung) Versorgungsleistungen erbracht, so besteht das Problem, ob sich die Berufsgenossenschaft die bereits durch den Schädiger an die Rentenversicherung erbrachten Leistungen anrechnen lassen muss...

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