Arzthaftung: Verjährungsbeginn bei Überlassung unvollständiger Patientenakte – Prelinger, jurisPR-Medizinrecht 12/2017, Anm. 2 (Anmerkung zu OLG Koblenz, Urteil vom 23.09.2015 – 5 U 403/15)

Der Verjährungsbeginn kann bei Behandlungsfehlern aufgeschoben sein, wenn das Krankenhaus nicht die vollständigen Behandungsunterlagen herausgibt. Dabei muss aber unterschieden werden, ob dies für den Vorwurf der Verletzung der Aufklärungspflicht oder der fehlerhaften Behandlung an sich gilt, da es sich dabei um unterschiedliche Streitgegenstände handelt, die unabhängig voneinander verjähren.

Weiterlesen