Die Gesundheitsforen Leipzig als Dienstleister im Gesundheitswesen https://www.gesundheitsforen.net veranstalteten den jährlichen „FOKUSTAG Einnahmemanagement – Ersatzansprüche nach § 116 SGB X in der Krankenversicherung“. Daher war es mir wieder eine besondere Freude, auch dieses Jahr wieder aktiv mit dabei sein zu können und zu aktuellen Themen in diesem Bereich zu referieren. Folgende gerichtliche Entscheidungen und sonstige Themen waren Gegenstand des Vortrags:
- BGH, Urteil v. 19.01.2021 – VI ZR 125/20: Geltung des § 116 SGB X für mitversicherte Personen
- LG Coburg, Urteil v. 16.09.2020 – 13 O 545/16: Beweislast des Sozialversicherungsträgers – „Actineo“-Light?
- § 76 Abs. 2 Nr. 1a SGB X: Verwertbarkeit zugänglich gemachter medizinischer Unterlagen
- OLG Nürnberg, Urteil v. 5.11.2020 – 13 U 2653/18: Ein Primärschaden liegt auch bei Kopf- und Nackenschmerzen vor
- OLG Nürnberg, Urteil v. 20.08.2020 –13 U 1187/20: Mitverschulden – Weiterhin keine Helmpflicht für Radfahrer
- OLG Celle, Urteil v. 07.04.2021 – 14 U 134/20: Trifft den SVT eine Schadensminderungspflicht?
- BGH, Urteil v. 10.11.2020 – VI ZR 285/19: Ein Verjährungsverzicht führt nicht zum Neubeginn der Verjährung
- OLG München, Beschluss v. 16.10.2020 – 24 U 4446/20: Ein Verjährungsverzicht erfasst regelmäßig wiederkehrende Leistungen
- OLG Frankfurt, Beschluss v. 14.04.2021 – 22 U 15/21: Regelmäßig wiederkehrende Leistungen verjähren außergerichtlich wie die sonstigen Schadenspositionen
- LG Köln, Urteil v. 14.08.2020 – 7 O 286/19: Gelten Teilungsabkommen für den Rechtsnachfolger?
Das Script habe ich hier hinterlegt: Prelinger_Vortrag_2021-ENDFASSUNG-21.9.21
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1. Januar 2019Versicherungsrecht,Private KrankenversicherungAufsätze
In der privaten Krankenversicherung gelten die Höchstsätze gemäß § 5 GOÄ auch für Analogleistungen nach § 6 Abs. 2 GOÄ. Der Leistungsumfang der Krankenversicherung ist daher bei Analogleistungen begrenzt. Der Versicherungsnehmer kann infolgedessen nicht unbeschränkte Leistung von der Krankenversicherung fordern.
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23. Juni 2016SpätfolgenAufsätze
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Eine obsiegende Klagepartei kann auch die Verzinsung der von ihr bei Gericht eingezahlten Verfahrenskosten verlangen.
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