Die Gesundheitsforen Leipzig als Dienstleister im Gesundheitswesen https://www.gesundheitsforen.net veranstalteten den jährlichen „FOKUSTAG Einnahmemanagement – Ersatzansprüche nach § 116 SGB X in der Krankenversicherung“. Daher war es mir wieder eine besondere Freude, auch dieses Jahr wieder aktiv mit dabei sein zu können und zu aktuellen Themen in diesem Bereich zu referieren. Folgende gerichtliche Entscheidungen und sonstige Themen waren Gegenstand des Vortrags:

  • BGH, Urteil v. 19.01.2021 – VI ZR 125/20: Geltung des § 116 SGB X für mitversicherte Personen
  • LG Coburg, Urteil v. 16.09.2020 – 13 O 545/16: Beweislast des Sozialversicherungsträgers – „Actineo“-Light?
  • § 76 Abs. 2 Nr. 1a SGB X: Verwertbarkeit zugänglich gemachter medizinischer Unterlagen
  • OLG Nürnberg, Urteil v. 5.11.2020 – 13 U 2653/18: Ein Primärschaden liegt auch bei Kopf- und Nackenschmerzen vor
  • OLG Nürnberg, Urteil v. 20.08.2020 –13 U 1187/20: Mitverschulden – Weiterhin keine Helmpflicht für Radfahrer
  • OLG Celle, Urteil v. 07.04.2021 – 14 U 134/20: Trifft den SVT eine Schadensminderungspflicht?
  • BGH, Urteil v. 10.11.2020 – VI ZR 285/19: Ein Verjährungsverzicht führt nicht zum Neubeginn der Verjährung
  • OLG München, Beschluss v. 16.10.2020 – 24 U 4446/20: Ein Verjährungsverzicht erfasst regelmäßig wiederkehrende Leistungen
  • OLG Frankfurt, Beschluss v. 14.04.2021 – 22 U 15/21: Regelmäßig wiederkehrende Leistungen verjähren außergerichtlich wie die sonstigen Schadenspositionen
  • LG Köln, Urteil v. 14.08.2020 – 7 O 286/19: Gelten Teilungsabkommen für den Rechtsnachfolger?

Das Script habe ich hier hinterlegt: Prelinger_Vortrag_2021-ENDFASSUNG-21.9.21

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Nachweispflichten des Sozialversicherungsträgers beim Regress nach § 116 Abs. 1 SGB X: Besprechung des Urteils des OLG Naumburg vom 6.7.2023, Az. 9 U 125/22, nachgehend BGH, Az. VI ZR 252/23 (Prelinger NZV 2024, 232 – 244)

Im Regress der gesetzlichen Krankenkasse gemäß § 116 Abs. 1 SGB X hat der Schädiger bei Personenschäden die Kosten der Heilbehandlung zu ersetzen. Soweit Abrechnungsfehler äußerlich nicht erkennbar sind kann der Schädiger aufgrund der sog. subjektsbezogenen Schadensbetrachtung wie im Sachschadensrecht die Abrechnung inhaltlich nicht prüfen. Auch die Erforderlichkeit der abgerechneten Leistungen wird inhaltlich nicht geprüft.

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Kein Vorrang der Leistungsklage bei fortbestehenden Personenschäden – Prelinger, jurisPR-MedizinR 6/2016, Anm. 4 (Anmerkung zu BGH, Urteil vom 19.04.2016 – VI ZR 506/14)

Der Kläger ist nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und in eine Feststellungsklage aufzuspalten, wenn bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten ist. Einzelne bei Klageerhebung bereits entstandene Schadenspositionen stellen lediglich einen Schadensteil in diesem Sinne dar. Es besteht kein Vorrang der Leistungsklage (BGH, Urteil vom 19. April 2016, Az. VI ZR 506/14).

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Vollumfängliche Haftung für Pflegekosten bei Verschlimmerung von Vorschäden – Prelinger, jurisPR-VerkehrsR 24/2012, Anm. 2 (Anmerkung zu LG Köln, Urteil vom 30.08.2012 – 5 O 228/10)

Verschlechtert sich bei einer bereits gesundheitlich beeinträchtigten Person durch ein Schadensereignis der Vorschaden, ist es problematisch, ob die hierdurch mitverursachten Pflegekosten quotal entsprechend dem Anteil des Schadensereignisses an der Pflegebedürftigkeit aufzuteilen oder ob dem Schädiger sämtliche Kosten zuzurechnen sind.

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