Zur Auslegung von Abfindungsvergleichen zulasten des Arbeitgebers – LG Tübingen, Urteil vom 11.07.2019 – 2 O 420/18
7. April 2020Schadensregulierung,Abfindung,ArbeitgeberregressUrteile
Schließt das Unfallopfer mit dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung infolge des Unfalls eine Abfindungsvereinbarung, so wird damit nicht der Forderungsübergang auf den Arbeitgeber gemäß § 6 EFZG abgeschnitten. Der Arbeitgeber kann daher vom Schädiger Ersatz auch für die die nach Abschluss der Vereinbarung geleistete Entgeltfortzahlung verlangen.
Beweisführung durch Ausdrucke elektronisch übermittelter Abrechnungsdaten im Regress nach § 116 SGB X – Prelinger, jurisPR-Medizinrecht 12/2019, Anm. 3
1. Januar 2020MDK-Reformgesetz,Verkehrssicherungspflicht,Regress,Sozialgeheimnis,Schadensregulierung,EDV-Ausdruck,Beweisrecht,Sozialdaten,DatenschutzAufsätze
Bei Regressen nach § 116 SGB X kann die klagende Krankenkasse die Schadenshöhe durch Vorlage einer Auflistung der Schadenspositionen unter Beilage der ihr nach den §§ 284 Abs. 1 Nr. 11, 295, 300 ff. SGB V elektronisch übersandten Abrechnungsdaten der jeweiligen Leistungserbringer beweisen.
Einigung zwischen SVT und Versicherung – Amtsgericht Sonneberg, Urteil vom 27. Juli 2017, Az. 3 C 487/16
4. April 2018Abfindung,SchadensregulierungUrteile
Zwischen einer Krankenkasse, die nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangene Ansprüche geltend macht, und der Haftpflichtversicherung des Schädigers kommt eine vergleichsweise Einigung auch dann zustande, wenn sich zwar der Wortlaut der wechselseitigen Schreiben nicht völlig deckt, die Parteien aber dasselbe gemeint und gewollt haben.
Die Haftpflichtversicherung darf die Schadensregulierung nicht von der Verwendung allein ihrer Formulare über die Schweigepflichts- und Datenschutzentbindung abhängig machen – AG Ellwangen, Beschluss vom 03.02.2016 – 2 C 374/15
4. April 2016Schweigepflichtsentbindung,Patientenakte,SchadensregulierungUrteile
Soll die Berufshaftpflichtversicherung eines Arztes den Behandlungsfehlervorwurf überprüfen und den Schaden ggf. regulieren, genügt jedenfalls die Vorlage einer einfachen Schweigepflichtsentbindungserklärung der Patientin.
