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Zum Urlaubsgeld im Arbeitgeberregress – AG Tübingen, Urteil vom 04.04.2019 – 9 C 876/17
2. September 2019UrteileArbeitgeberregress
Bei der Berechnung des nach § 6 EntgFG übergegangenen Urlaubsentgelts kommt es für die anteilige Berechnung nicht darauf an, ob der Urlaub vor oder nach dem Schadensereignis genommen wurde. Vielmehr ist der Betrag nur zu reduzieren, wenn ein Teil des Urlaubs nicht in Anspruch genommen wurde.
Befristet erteilte Verjährungsverzichtserklärungen, die lückenlos nacheinander vor dem jeweiligen Fristablauf erteilt bzw. verlängert wurden, führen dazu, dass die Verjährungseinrede im Prozess nach Treu und Glauben unbeachtet bleibt, auch wenn materiell-rechtlich nach §§ 195 ff. BGB Verjährung eingetreten ist und die Verjährungsverzichte den Zusatz enthalten "sofern bislang Verjährung noch nicht eingetreten ist"
Auch 17 Jahre nach dem Schadensereignis müssen Ansprüche nicht verjährt sein – LG Potsdam, Urteil vom 20.11.2013 – 11 O 200/12
20. November 2013UrteileBehandlungsfehler,Verjährung
Auch 17 Jahre nach dem Schadensereignis müssen Ansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler (hier: Geburtsschaden) nicht verjährt sein.
Es liegt kein Mitverschulden vor, wenn sich die Geschädigte aus verständlichen Gründen auf ein Grundstück begibt und dort von einem Hund schwer verletzt wird – OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.10.2010 – 1 U 38/10
24. Juni 2010UrteileArbeitgeberregress,Tierhalterhaftung,Abfindung,Mitverschulden
Ein Anspruch des Geschädigten gegen den Hundehalter aus § 833 S.1 BGB wegen eines schwerwiegenden Hundebisses wird nicht durch ein Mitverschulden des Geschädigten gemäß § 254 BGB gekürzt, wenn der Tierhalter an der Eingangstür zum Grundstück ein Warnschild „Hier wache ich!