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Auch 17 Jahre nach dem Schadensereignis müssen Ansprüche nicht verjährt sein – LG Potsdam, Urteil vom 20.11.2013 – 11 O 200/12
20. November 2013UrteileBehandlungsfehler,Verjährung
Auch 17 Jahre nach dem Schadensereignis müssen Ansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler (hier: Geburtsschaden) nicht verjährt sein.
Teilt der Schädiger seine Haftpflichtversicherung trotz vorheriger Aufforderung erst nach Klageerhebung mit, hat er die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen, wenn sich herausstellt, dass ein Teilungsabkommen besteht – AG Miesbach, Urteil vom 12. Januar 2011 – Az. 3 C 663/10
12. Januar 2011UrteileSonderrechtsverhältnis,Teilungsabkommen
Verheimlicht der nach § 833 S.1 BGB in Anspruch genommene Schädiger der Krankenkasse seine Haftpflichtversicherung, verletzt er unabhängig vom Bestehen eines Schadensersatzanspruchs eine Pflicht aus dem deliktischen Sonderrechtsverhältnis, wenn sich herausstellt, daß die Klage wegen eines Teilungsabkommens unzulässig und unbegründet ist.
Der Anspruch kann nur dann aufgrund des Familienprivilegs (§ 116 Abs. 6 SGB X) gekürzt werden, wenn die Eltern nach § 1664 BGB haften – OLG Stuttgart, Urteil vom 04.10.2010 – 5 U 60/10
4. Oktober 2010UrteileAnerkenntnis,Verkehrssicherungspflicht,Mitverschulden
Lässt der Schädiger ein 3jähriges Kind auf der Motorhaube seines Traktors mitfahren haftet er auf vollen Schadensersatz, wenn das Kind hinunterfällt und überfahren wird. Ein anspruchsminderndes (Mit-) Verschulden der Eltern wird nur unter engen Voraussetzungen angenommen.
