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Da bei Teilungsabkommen grundsätzlich nur die versicherungsrechtliche Deckung, nicht aber die zivilrechtliche Haftung geprüft wird, ist mit dem Begriff "Schadensfall" das versicherte Risiko und nicht der Gesundheitsschaden gemeint.
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17. September 2015UrteileVersicherungsrecht,Deckungsklage
Als "Leistungsträger” im Sinne der § 4 Ziffer 3 der "Besonderen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung der Reiseveranstalter gegen Personen- und Sachschäden” sind aus der Sicht eines durchschnittlichen um Verständnis bemühten Versicherungsnehmers sämtliche Unternehmer zu verstehen, die mit ihren Leistungen zur Gestaltung bzw. dem Ablauf der vom Versicherungsnehmer veranstalteten Reise beitragen.
Der Arbeitgeber hat gemäß § 256 Abs.1 ZPO ein rechtliches Interesse daran, die Ersatzpflicht für mögliche Folgeschäden festzustellen, auch wenn die Forderung gemäß § 6 EntgFG erst späterhin übergeht – Hanseat. OLG Bremen, Teilurteil vom 23.01.2013 – 1 U 37/12
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Der Arbeitgeber hat gemäß § 256 Abs.1 ZPO ein rechtliches Interesse daran, das die Ersatzpflicht des Schädigers für künftige Schäden festgestellt wird, auch wenn die Forderung gemäß § 6 EntgeltfortzahlungsG erst späterhin mit Zahlung des Entgelts übergeht.