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Im Regress der Krankenkasse nach § 116 SGB X wird die Richtigkeit der Krankenhausabrechnung grundsätzlich nicht mehr überprüft – LG Magdeburg, Urteil vom 14. März 2023 – 2 O 1150/21 (veröffentlicht bei juris und beck-online)
9. Mai 2023Urteile,AllgemeinSozialdaten,Folgeschäden,Pflegekasse,Schadensregulierung,EDV-Ausdruck,Spätfolgen
Nimmt die Krankenkasse den Schädiger gemäß § 116 SGB X in Regress wird die von der Krankenkasse bezahlte Krankenhausrechnung jedenfalls dann nicht mehr inhaltlich geprüft, wenn keine offensichtlichen Abrechnungsfehler vorliegen. Dies würde sonst dazu führen, dass im Regress die Krankenhausabrechnung umfassend zu überprüfen wäre, aber im Falle der Rechnungskürzung die Krankenkasse nicht mehr vom Krankenhaus die Korrektur verlangen könnte.
Zur Herausgabepflicht bezüglich der Patientenakte bei Verstorbenen ohne Schweigepflichtsentbindungserklärung der Erben – LG Kassel, Urteil vom 2. März 2022, Az. 2 O 560/21 (veröffentlicht bei juris und beck-online)
29. April 2022UrteilePatientenakte,Behandlungsfehler
Eine Krankenkasse kann weiterhin auch ohne Schweigepflichtsentbindungserklärung der Erben die Patientenakte wegen des Verdachts eines Behandlungsfehlers einsehen. Das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz hat hieran nichts geändert.
Zum Urlaubsgeld im Arbeitgeberregress – AG Tübingen, Urteil vom 04.04.2019 – 9 C 876/17
2. September 2019UrteileArbeitgeberregress
Bei der Berechnung des nach § 6 EntgFG übergegangenen Urlaubsentgelts kommt es für die anteilige Berechnung nicht darauf an, ob der Urlaub vor oder nach dem Schadensereignis genommen wurde. Vielmehr ist der Betrag nur zu reduzieren, wenn ein Teil des Urlaubs nicht in Anspruch genommen wurde.
Befristet erteilte Verjährungsverzichtserklärungen, die lückenlos nacheinander vor dem jeweiligen Fristablauf erteilt bzw. verlängert wurden, führen dazu, dass die Verjährungseinrede im Prozess nach Treu und Glauben unbeachtet bleibt, auch wenn materiell-rechtlich nach §§ 195 ff. BGB Verjährung eingetreten ist und die Verjährungsverzichte den Zusatz enthalten "sofern bislang Verjährung noch nicht eingetreten ist"