Kammergericht, Urteil vom 21. November 2008 – Az. 7 U 47/08
Wird ein Auftrag zur Durchführung von Renovierungsarbeiten erteilt, muss der Auftraggeber in der Lage sein, die Arbeiten zu bezahlen.
Wird ein Auftrag zur Durchführung von Renovierungsarbeiten erteilt, muss der Auftraggeber in der Lage sein, die Arbeiten zu bezahlen.