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Zum Urlaubsgeld im Arbeitgeberregress – AG Tübingen, Urteil vom 04.04.2019 – 9 C 876/17
2. September 2019UrteileArbeitgeberregress
Bei der Berechnung des nach § 6 EntgFG übergegangenen Urlaubsentgelts kommt es für die anteilige Berechnung nicht darauf an, ob der Urlaub vor oder nach dem Schadensereignis genommen wurde. Vielmehr ist der Betrag nur zu reduzieren, wenn ein Teil des Urlaubs nicht in Anspruch genommen wurde.
Befristet erteilte Verjährungsverzichtserklärungen, die lückenlos nacheinander vor dem jeweiligen Fristablauf erteilt bzw. verlängert wurden, führen dazu, dass die Verjährungseinrede im Prozess nach Treu und Glauben unbeachtet bleibt, auch wenn materiell-rechtlich nach §§ 195 ff. BGB Verjährung eingetreten ist und die Verjährungsverzichte den Zusatz enthalten "sofern bislang Verjährung noch nicht eingetreten ist"
Die Haftpflichtversicherung darf die Schadensregulierung nicht von der Verwendung allein ihrer Formulare über die Schweigepflichts- und Datenschutzentbindung abhängig machen – AG Ellwangen, Beschluss vom 03.02.2016 – 2 C 374/15
4. April 2016UrteileSchadensregulierung,Schweigepflichtsentbindung,Patientenakte
Soll die Berufshaftpflichtversicherung eines Arztes den Behandlungsfehlervorwurf überprüfen und den Schaden ggf. regulieren, genügt jedenfalls die Vorlage einer einfachen Schweigepflichtsentbindungserklärung der Patientin.
Die Verursachung einer Schadensfolge durch einen Unfall wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass auch andere Ursachen zur Entstehung des Schadens beigetragen haben – OLG Köln, Urteil vom 19.02.2014 – 16 U 99/10 (nachgehend BGH, Beschluss vom 28.04.2015 – VI ZR 157/14)
14. Februar 2014UrteileVorschaden,Schließung Krankenkasse,Primärschaden
Für die Ersatzfähigkeit der geltend gemachten Aufwendungen genügt die Mitursächlichkeit des Unfalls. Die Verursachung einer Schadensfolge durch einen Unfall wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass auch Vorschäden zur Entstehung des Schadens beigetragen haben.