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Rückforderung nach Schadensregulierung durch HV verjährt – LG Hannover, Urteil vom 14.03.2017 – 72 O 3/16

Die Verjährung des Rückforderungsanspruchs der Haftpflichtversicherung gegen die Krankenversicherung wegen Abrechnung nach einer zu hohen Schadenquote beginnt bereits mit Ablauf des Jahres, in dem die Zahlung erfolgte und das zugrunde liegende Geschehen bekannt war oder hätte bekannt gewesen sein müssen. Eine fehlerhafte rechtliche Bewertung ist für den Verjährungsbeginn unbeachtlich.

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OLG Hamburg, Urteil vom 17.09.2015 – 9 U 16/15

Als "Leistungsträger” im Sinne der § 4 Ziffer 3 der "Besonderen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung der Reiseveranstalter gegen Personen- und Sachschäden” sind aus der Sicht eines durchschnittlichen um Verständnis bemühten Versicherungsnehmers sämtliche Unternehmer zu verstehen, die mit ihren Leistungen zur Gestaltung bzw. dem Ablauf der vom Versicherungsnehmer veranstalteten Reise beitragen.

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Der Schadensersatzanspruch der Pflegekasse wird grds. nicht durch Vorschäden gekürzt – LG Köln, Urteil vom 30.08.2012 – 5 O 228/10

Trotz Vorschadens bzw. einer zum Schaden neigenden Konstitution der Geschädigten sind dem Schädiger sämtliche Schadensfolgen im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität zuzurechnen, wenn die Vorschäden durch einen Verkehrsunfall verschlimmert werden. Die Verjährungsfrist der Pflegekasse beginnt erst mit Stellung des Pflegeantrags.

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