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25. Juli 2023Allgemein,AufsätzePosttraumatische Belastungsstörung (PTBS),Primärschaden
Bei sogenannten "Schockschäden" stellt - wie im Falle einer unmittelbaren Beeinträchtigung - eine psychische Störung von Krankheitswert eine Gesundheitsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB dar, auch wenn sie beim Geschädigten mittelbar durch die Verletzung eines Rechtsgutes bei einem Dritten verursacht wurde. Ist die psychische Beeinträchtigung pathologisch fassbar, hat sie also Krankheitswert, ist für die Bejahung einer Gesundheitsverletzung nicht erforderlich, dass die Störung über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgeht, denen Betroffene bei der Verletzung eines Rechtsgutes eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt sind.
Zum Zweifelsfall bei Teilungsabkommen – LG München II, Urteil vom 25.09.2019 – 11 O 2462/18
10. Januar 2020UrteileZweifelsfall TA,Teilungsabkommen
Ein Nachweis zwischen Schadensfall und Krankheitsfall gemäß § 3 TA ist bei Teilungsabkommen nur dann zu erbringen, wenn auch der Sicht eines verständigen Dritten sachliche und stichhaltige Gründe für ein solches Verlangen vorgebracht werden
Der Schädiger kann sich gegenüber dem Arbeitgeber nicht auf einen Abfindungsvergleich mit dem Geschädigten berufen, wenn dem Schädiger die Abtretung bekannt ist – LG Bremen, Urteil vom 29.04.2014 – 7 O 2228/12
29. April 2014UrteileAbfindung,Arbeitgeberregress
Der Schädiger kann sich gegenüber dem Arbeitgeber nicht auf einen Abfindungsvergleich mit dem geschädigten Arbeitnehmer berufen, wenn die Abtretung bekannt ist und der Forderungsübergang auf den Arbeitgeber treuwidrig vereitelt werden soll.