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Zur Überwachungspflicht des Arztes nach Narkose – LG Hildesheim, Urteil vom 09.01.2015 – 4 O 170/13
9. Januar 2015Urteilevoll beherrschbarer Gefahrenbereich
Die Regelungen über den voll beherrschbaren Gefahrenbereich (§ 630h Abs.1 BGB) sind auf die Aufwachphase sedierter Patienten und selbst bei weisungswidrigem Verhalten des aufwachenden Patienten anwendbar.
Die Schadensersatzpflicht für psychische Auswirkungen eines Unfalls setzt nicht voraus, dass sie eine organische Ursache haben – Hanseatisches OLG Bremen, Urteil vom 15.10.2014 – 1 U 18/14
15. Oktober 2014UrteileVorschaden,Betrieb,Primärschaden,Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
Die Haftung des Schädigers erstreckt sich auf alle aus der Körperverletzung resultierenden Folgeschäden, unabhängig davon, ob es sich dabei um organisch oder psychisch bedingte Folgewirkungen handelt. Vorschäden sind unerheblich, wenn sie durch den Unfall verschlimmert wurden. Das gilt auch für psychische Störungen.
Ein psychischer Unfallschaden liegt nicht erst dann vor, wenn eine posttraumatischen Belastungsstörung gemäß der Voraussetzungen nach DMS-IV-TR bzw. ICD-10 (F43.1) vorliegt – Hanseat. OLG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2014 – 14 U 202/13
16. April 2014UrteilePrimärschaden,Spätfolgen,Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
Der Schädiger hat für die seelisch bedingten Folgeschäden einer Verletzungshandlung einzustehen, und zwar auch dann, wenn sie auf einer psychischen Anfälligkeit des Verletzten oder sonstwie auf einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhen. Die Haftung des Schädigers beginnt nicht erst dann, wenn die medizinisch-psychologischen Voraussetzungen an eine posttraumatische Belastungsstörung nach ICD-10 oder DMS-IV-TR vorliegen.