Zur Feststellung von Primärschäden und zur subjektbezogenen Schadensbetrachtung bei Personenschäden – Prelinger, jurisPraxisReport-MedizinR 10/2026, Anm. 4
31. Oktober 2026subjektsbezogene Schadensbetrachtung,Schadensregulierung,Vorschaden,Beweisrecht,EDV-Ausdruck,PrimärschadenAllgemein,Aufsätze
Die Feststellung von Primärschäden erfordert keine objektivierbaren Verletzungen. Vertraut der Geschädigte auf den ärztlichen Rat, hat der Schädiger den dadurch entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn sich die Empfehlung später als falsch herausstellt (subjektbezogene Schadensbetrachtung).
