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Bei der Übergehung mehrerer Beweisantritte ist der Rechtssteit an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen – OLG München, Urteil vom 11.07.2012 – 3 U 1146/12

Werden die als Zeugen benannten Personen und die weiteren relevanten Beweisantritte nicht durch das Gericht erster Instanz berücksichtigt und droht eine aufwändige Beweisaufnahme mit Zeugen und Sachverständigen in zweiter Instanz, ist der Rechtsstreit zur erneuten Sachaufklärung an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

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Beweisführung durch EDV-Ausdrucke im Regress nach § 116 SGB X – LG Itzehoe, Urteil vom 30.10.2010 – 6 O 210/08

Die Krankenkasse kann im Regress nach § 116 SGB X die Schadenshöhe durch Vorlage ihrer EDV-Ausdrucke beweisen.
Erleidet ein Radfahrer durch einen Unfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Subduralhämatom und Kontusionsblutung, stellt es kein anspruchsminderndes Mitverschulden dar, wenn er keinen Fahrradhelm trägt.

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LG Leipzig, Urteil vom 20. Februar 2009 – Az. 5 O 3378/07

Voraussetzung der Anwendung des Teilungsabkommens zwischen Krankenkasse und Haftpflichtversicherung, aus dem der Kläger seine Ansprüche herleitet, ist nach dem Wortlaut des § 1 Abs. 2 Rahmenteilungsabkommen ein adäquater Zusammenhang zwischen dem Schadensfall und dem Gebrauch des Kraftfahrzeugs.

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