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31. August 2023Allgemein,UrteileSchadensregulierung,EDV-Ausdruck
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Für die Schadensdarlegung existierten keine weiteren als die EDV-Daten des Sozialversicherungsträgers. Die tatsächliche medizinische Notwendigkeit einer aufgrund der im SGB V geregelten Sozialleistungen erfolgten Leistung ist im Rahmen eines Regressanspruchs eines nach § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X übergegangen Anspruchs nicht mehr zu überprüfen.
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