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2. Juni 2017Pflegeheim,voll beherrschbarer GefahrenbereichUrteile
Kommt es bei einer konkreten Behandlungs- und Betreuungsmaßnahme zu einer Verletzung eines Pflegeheimbewohners, so kehrt sich nach den Grundsätzen über den sog. voll beherrschbaren Gefahrenbereich die Beweislast um, so dass sich das Pflegeheim vom Vorwurf der Pflichtverletzung zu entlasten hat.
Zur Überwachungspflicht des Arztes nach Narkose – LG Hildesheim, Urteil vom 09.01.2015 – 4 O 170/13
9. Januar 2015voll beherrschbarer GefahrenbereichUrteile
Die Regelungen über den voll beherrschbaren Gefahrenbereich (§ 630h Abs.1 BGB) sind auf die Aufwachphase sedierter Patienten und selbst bei weisungswidrigem Verhalten des aufwachenden Patienten anwendbar.
Der Arbeitgeber hat gemäß § 256 Abs.1 ZPO ein rechtliches Interesse daran, die Ersatzpflicht für mögliche Folgeschäden festzustellen, auch wenn die Forderung gemäß § 6 EntgFG erst späterhin übergeht – Hanseat. OLG Bremen, Teilurteil vom 23.01.2013 – 1 U 37/12
23. Januar 2013Spätfolgen,ArbeitgeberregressUrteile
Der Arbeitgeber hat gemäß § 256 Abs.1 ZPO ein rechtliches Interesse daran, das die Ersatzpflicht des Schädigers für künftige Schäden festgestellt wird, auch wenn die Forderung gemäß § 6 EntgeltfortzahlungsG erst späterhin mit Zahlung des Entgelts übergeht.
