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Der Fahrzeughalter haftet, auch wenn die Insassen verschweigen, wer Fahrer war – OLG Dresden, Urteil vom 04.05.2016 – 7 U 960/15

Verschweigen bei einem Verkehrsunfall die Fahrzeuginsassen die Identität des Fahrers, so haftet der Fahrzeughalter trotzdem gemäß § 7 Abs.1 StVG. Der Fahrzeughalter muss die Haftungsausschlüsse gemäss § 8 Nr. 2 StVG und § 7 Abs. 3 S. 1 StVG beweisen.

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Der Schadensersatzanspruch der Pflegekasse wird grds. nicht durch Vorschäden gekürzt – LG Köln, Urteil vom 30.08.2012 – 5 O 228/10

Trotz Vorschadens bzw. einer zum Schaden neigenden Konstitution der Geschädigten sind dem Schädiger sämtliche Schadensfolgen im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität zuzurechnen, wenn die Vorschäden durch einen Verkehrsunfall verschlimmert werden. Die Verjährungsfrist der Pflegekasse beginnt erst mit Stellung des Pflegeantrags.

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Bei der Übergehung mehrerer Beweisantritte ist der Rechtssteit an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen – OLG München, Urteil vom 11.07.2012 – 3 U 1146/12

Werden die als Zeugen benannten Personen und die weiteren relevanten Beweisantritte nicht durch das Gericht erster Instanz berücksichtigt und droht eine aufwändige Beweisaufnahme mit Zeugen und Sachverständigen in zweiter Instanz, ist der Rechtsstreit zur erneuten Sachaufklärung an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

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