Sie müssen angemeldet sein, um den Inhalt sehen zu können.

Ähnliche Artikel

Zur Verjährung regelmäßig wiederkehrender Leistungen gemäß § 197 Abs. 2 BGB – LG Darmstadt, Urteil vom 26.11.2020 – 27 O 28/20

Die Verjährung regelmäßig wiederkehrender Leistungen (hier: Pflegekosten) richtet sich nach dem Stammrecht. Beginnt durch vorbehaltslose Zahlungen beim Stammrecht die Verjährung gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB neu, dann erfasst das auch die regelmäßig wiederkehrenden Leistungen. Etwas anderes gilt nur in den Ausnahmefällen des § 197 Abs. 2 BGB, also insbesondere nur bei rechtskräftig festgestellten Ansprüchen und vollstreckbaren Vergleichen, also nur infolge von Entscheidungen und Eingungen im Rahmen von Gerichtsverfahren, sowie titelersetzenden Anerkentnnissen.

Weiterlesen

Die Krankenkasse benötige keine Schweigepflichtsentbindung der Erben – LG Hof, Urteil vom 09.06.2016 – 24 S 4/16

Ein Krankenhaus ist nicht berechtigt, die Herausgabe der Behandlungs- und Pflegeunterlagen an die einen Behandlungsfehler prüfende Krankenkasse zu verweigern, wenn diese keine Schweigepflichtsentbindungserklärung der Erben der bereits verstorbenen Versicherungsnehmerin vorlegt.

Weiterlesen

Der Arbeitgeber hat gemäß § 256 Abs.1 ZPO ein rechtliches Interesse daran, die Ersatzpflicht für mögliche Folgeschäden festzustellen, auch wenn die Forderung gemäß § 6 EntgFG erst späterhin übergeht – Hanseat. OLG Bremen, Teilurteil vom 23.01.2013 – 1 U 37/12

Der Arbeitgeber hat gemäß § 256 Abs.1 ZPO ein rechtliches Interesse daran, das die Ersatzpflicht des Schädigers für künftige Schäden festgestellt wird, auch wenn die Forderung gemäß § 6 EntgeltfortzahlungsG erst späterhin mit Zahlung des Entgelts übergeht.

Weiterlesen