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Zum vollbeherrschbaren Gefahrenbereich bei Mobilisierungsmaßnahmen – OLG Rostock, Beschluss vom 15. März 2022 – Az. 6 U 7/19 (veröffentlicht in: NJW-RR 2022, 1187, juris und beck-online)
4. Mai 2022Behandlungsfehler,voll beherrschbarer GefahrenbereichUrteile,Allgemein
Voll beherrschbare Risiken sind dadurch gekennzeichnet, dass sie durch den Klinik- oder Praxisbetrieb gesetzt werden und durch dessen ordnungsgemäße Gestaltung ausgeschlossen werden können und müssen. Im Bereich der voll beherrschbaren Risiken liegt eine konkrete Gefahrensituation vor, die gesteigerte (erfolgsbezogene) Obhutspflichten bezüglich des Heimbewohners auslöst und deren Beherrschung gerade einer speziell dafür eingesetzten Pflegekraft anvertraut ist.
Zur Auslegung von Abfindungsvergleichen zulasten des Arbeitgebers – OLG Stuttgart, Beschluss vom 1.10.2019 – 7 U 388/19, sowie Verfügung vom 13.11.2019
8. April 2020Arbeitgeberregress,Schadensregulierung,AbfindungUrteile
Schließt das Unfallopfer mit dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung infolge des Unfalls eine Abfindungsvereinbarung, so wird damit nicht der Forderungsübergang auf den Arbeitgeber gemäß § 6 EFZG abgeschnitten. Der Arbeitgeber kann daher vom Schädiger Ersatz auch für die die nach Abschluss der Vereinbarung geleistete Entgeltfortzahlung verlangen.
Kein Mitverschulden bei Brandverletzungen – LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 28.12.2018 – 2 O 147/18
10. März 2019Mitverschulden,Krankengeld,Verkehrssicherungspflicht,Verbrennung,§ 118 SGB XUrteile
Wer flüssigen Grillanzünder in die Glut spritzt haftet für alle Brandverletzungen der anwesenden Gäste. Die Anwesenheit am Grill begründet kein Mitverschulden der Geschädigten, und zwar auch dann nicht, wenn der Schädiger vorher um Abstand bittet. Der Schädiger muss vielmehr abwarten, bis die Gäste sich entfernt haben.
