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Zur Annahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemäß § 116 Abs. 6 SGB X (a.F.) neben einer bestehender Ehe – OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Februar 2023 – 25 U 46/21 (Fundstellen: juris, NJW-RR 2023, 944 ff., DAR 2023, 565)

Lebt ein immer noch verheirateter Ehegatte seit Jahren mit einer neuen Partnerin zusammen, während er mit seiner Ehegattin keine persönliche Lebensgemeinschaft mehr führt und nur noch formal mit ihr verheiratet ist, kann je nach dem Umständen des konkreten Einzelfalls eine nichteheliche Lebensgemeinshaft mit der neuen Partnerin bestehen, die zur Anwendung des Familienprivilegs des § 116 Abs. 6 SGB X (a.F.) führt.

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Beweisführung durch EDV-Ausdrucke im Regress nach § 116 SGB X – LG Itzehoe, Urteil vom 30.10.2010 – 6 O 210/08

Die Krankenkasse kann im Regress nach § 116 SGB X die Schadenshöhe durch Vorlage ihrer EDV-Ausdrucke beweisen.
Erleidet ein Radfahrer durch einen Unfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Subduralhämatom und Kontusionsblutung, stellt es kein anspruchsminderndes Mitverschulden dar, wenn er keinen Fahrradhelm trägt.

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LG Leipzig, Urteil vom 20. Februar 2009 – Az. 5 O 3378/07

Voraussetzung der Anwendung des Teilungsabkommens zwischen Krankenkasse und Haftpflichtversicherung, aus dem der Kläger seine Ansprüche herleitet, ist nach dem Wortlaut des § 1 Abs. 2 Rahmenteilungsabkommen ein adäquater Zusammenhang zwischen dem Schadensfall und dem Gebrauch des Kraftfahrzeugs.

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