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Der Schädiger kann sich gegenüber dem Arbeitgeber nicht auf einen Abfindungsvergleich mit dem Geschädigten berufen, wenn dem Schädiger die Abtretung bekannt ist – LG Bremen, Urteil vom 29.04.2014 – 7 O 2228/12
29. April 2014Abfindung,ArbeitgeberregressUrteile
Der Schädiger kann sich gegenüber dem Arbeitgeber nicht auf einen Abfindungsvergleich mit dem geschädigten Arbeitnehmer berufen, wenn die Abtretung bekannt ist und der Forderungsübergang auf den Arbeitgeber treuwidrig vereitelt werden soll.
Bei Schließung einer gesetzlichen Krankenkasse kann diese gemäß §§ 153, 155 SGB V den Rechtsstreit dennoch weiterführen – Hanseat. OLG Hamburg, Urteil vom 02.03.2012 – 1 U 86/10
2. März 2012Schließung KrankenkasseUrteile
Die Schließung einer gesetzlichen Krankenkasse gemäß §§ 153, 155 SGB V führt nicht zur Unzulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Ersatzpflicht hinsichtlich der Folgeschäden, weil der Anspruch gemäß § 116 SGB X auf die neue Krankenkasse des Versicherten übergeht und die geschlossene Krankenkasse die Klage gemäß § 265 Abs.2 S.1 ZPO in gesetzlicher Prozeßstandschaft dahingehend umstellen kann, daß die Folgeschäden ab Schließung der hierauf folgenden Krankenkasse zu ersetzen sind.
Der Anspruch kann nur dann aufgrund des Familienprivilegs (§ 116 Abs. 6 SGB X) gekürzt werden, wenn die Eltern nach § 1664 BGB haften – OLG Stuttgart, Urteil vom 04.10.2010 – 5 U 60/10
4. Oktober 2010Verkehrssicherungspflicht,Mitverschulden,AnerkenntnisUrteile
Lässt der Schädiger ein 3jähriges Kind auf der Motorhaube seines Traktors mitfahren haftet er auf vollen Schadensersatz, wenn das Kind hinunterfällt und überfahren wird. Ein anspruchsminderndes (Mit-) Verschulden der Eltern wird nur unter engen Voraussetzungen angenommen.
