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Der Fahrzeughalter haftet, auch wenn die Insassen verschweigen, wer Fahrer war – OLG Dresden, Urteil vom 04.05.2016 – 7 U 960/15
Verschweigen bei einem Verkehrsunfall die Fahrzeuginsassen die Identität des Fahrers, so haftet der Fahrzeughalter trotzdem gemäß § 7 Abs.1 StVG. Der Fahrzeughalter muss die Haftungsausschlüsse gemäss § 8 Nr. 2 StVG und § 7 Abs. 3 S. 1 StVG beweisen.
Die Verursachung einer Schadensfolge durch einen Unfall wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass auch andere Ursachen zur Entstehung des Schadens beigetragen haben – OLG Köln, Urteil vom 19.02.2014 – 16 U 99/10 (nachgehend BGH, Beschluss vom 28.04.2015 – VI ZR 157/14)
14. Februar 2014Primärschaden,Vorschaden,Schließung KrankenkasseUrteile
Für die Ersatzfähigkeit der geltend gemachten Aufwendungen genügt die Mitursächlichkeit des Unfalls. Die Verursachung einer Schadensfolge durch einen Unfall wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass auch Vorschäden zur Entstehung des Schadens beigetragen haben.
Der Arbeitgeber hat gemäß § 256 Abs.1 ZPO ein rechtliches Interesse daran, die Ersatzpflicht für mögliche Folgeschäden festzustellen, auch wenn die Forderung gemäß § 6 EntgFG erst späterhin übergeht – Hanseat. OLG Bremen, Teilurteil vom 23.01.2013 – 1 U 37/12
23. Januar 2013Arbeitgeberregress,SpätfolgenUrteile
Der Arbeitgeber hat gemäß § 256 Abs.1 ZPO ein rechtliches Interesse daran, das die Ersatzpflicht des Schädigers für künftige Schäden festgestellt wird, auch wenn die Forderung gemäß § 6 EntgeltfortzahlungsG erst späterhin mit Zahlung des Entgelts übergeht.
