Ähnliche Artikel
Die Krankenkasse benötige keine Schweigepflichtsentbindung der Erben – LG Hof, Urteil vom 09.06.2016 – 24 S 4/16
25. Juni 2016UrteilePatientenakte,Behandlungsfehler
Ein Krankenhaus ist nicht berechtigt, die Herausgabe der Behandlungs- und Pflegeunterlagen an die einen Behandlungsfehler prüfende Krankenkasse zu verweigern, wenn diese keine Schweigepflichtsentbindungserklärung der Erben der bereits verstorbenen Versicherungsnehmerin vorlegt.
Auch 17 Jahre nach dem Schadensereignis müssen Ansprüche nicht verjährt sein – LG Potsdam, Urteil vom 20.11.2013 – 11 O 200/12
20. November 2013UrteileBehandlungsfehler,Verjährung
Auch 17 Jahre nach dem Schadensereignis müssen Ansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler (hier: Geburtsschaden) nicht verjährt sein.
Der Schadensersatzanspruch der Pflegekasse wird grds. nicht durch Vorschäden gekürzt – LG Köln, Urteil vom 30.08.2012 – 5 O 228/10
30. August 2012UrteileVorschaden,Verjährung,Pflegekasse
Trotz Vorschadens bzw. einer zum Schaden neigenden Konstitution der Geschädigten sind dem Schädiger sämtliche Schadensfolgen im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität zuzurechnen, wenn die Vorschäden durch einen Verkehrsunfall verschlimmert werden. Die Verjährungsfrist der Pflegekasse beginnt erst mit Stellung des Pflegeantrags.