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Zur Verjährung regelmäßig wiederkehrender Leistungen in der außergerichtlichen Schadensregulierung – OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.04.2021 – 22 U 15/21 (veröffentlicht bei juris)
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Regelmäßig wiederkehrende Leistungen verjähren in der außergerichtlichen Schadensregulierung wie alle anderen Schadenspositionen, so dass sie auch von einer Hemmung oder dem Neubeginn der Verjährung erfasst werden. Für sie gilt nicht die besondere Frist des § 197 Abs. 2 BGB.
Zum Fristablauf gemäß § 111 S. 2 SGB X bei der Auszahlung von Verletztengeld – Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 25.09.2019 – S 13 U 5019/18
1. Februar 2020UrteileKrankengeld,gesetzliche Unfallversicherung,Verletztengeld
§ 111 S. 2 SGB X ist anwendbar, wenn die Krankenkasse Verletztengeld zahlt, denn Verletztengeld ist ein aliud zum Krankengeld. Mangels Verfristung ist daher auch nicht nur der Differenzbetrag zu erstatten.
Der Fahrzeughalter haftet, auch wenn die Insassen verschweigen, wer Fahrer war – OLG Dresden, Urteil vom 04.05.2016 – 7 U 960/15
Verschweigen bei einem Verkehrsunfall die Fahrzeuginsassen die Identität des Fahrers, so haftet der Fahrzeughalter trotzdem gemäß § 7 Abs.1 StVG. Der Fahrzeughalter muss die Haftungsausschlüsse gemäss § 8 Nr. 2 StVG und § 7 Abs. 3 S. 1 StVG beweisen.