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Im Regress der Krankenkasse nach § 116 SGB X muss eine schlüssig vorgetragene Forderung vorprozessual nicht belegt werden – Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 30. Juni 2023 – 18 O 412/20, juris
31. August 2023Urteile,AllgemeinEDV-Ausdruck,Schadensregulierung
Veranlassung zur Klage iSd § 93 ZPO hat gegeben, dessen Verhalten vor Prozessbeginn ohne Rücksicht auf Verschulden und materielle Rechtslage dem Kläger bei objektiver Würdigung, zu der Annahme veranlasst hat, ohne Klage werde er nicht zu seinem Recht kommen. Davon ist auszugehen, wenn die Beklagte die Forderung ablehnt, obwohl die Forderung im vorgerichtlichen Schreiben geltend gemacht wurde, fällig und durchsetzbar ist, genau bezeichnet wurde und sämtliche Angaben für den Forderungsbestand enthält. Eine schlüssig vorgetragene Forderung muss vorprozessual nicht belegt werden
Kostenlast des Sozialversicherungsträgers bei Nichtvorlage von OP-Berichten? AG Traunstein, Anerkenntnisurteil vom 23.12.2020 – 319 C 852/20 – , sowie nacholgend LG Traunstein vom 04.05.2021 – 3 T 312/21 – gegen den BGH?
1. September 2021Urteile,AllgemeinSchadensregulierung,Beweisrecht,Sozialdaten,EDV-Ausdruck
Nicht von uns erstritten, aber für die Schadensregulierung wichtig: Die Entscheidungen des AG und LG Traunstein entsprechend nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Art. 103 Abs. 1 GG. Die Vorlage eines OP-Berichts ist nicht Voraussetzung für die Schlüssigkeit einer Klage, der Ausdruck nach § 301 SGB V enthält bereits alle für die Schlüssigkeit der Klage erforderlichen Daten. Denn hierfür genügt, dass Tatsachen vorgetragen werden, die das behauptete Recht als entstanden erscheinen lassen (zuletzt BGH v. 18.05.2021 – VI ZR 401/19; BGH, Beschl. v. 26.03.2019 – VI ZR 163/17; BGH v. 27.09.2016 – VI ZR 565/15).
Zur Auslegung von Abfindungsvergleichen zulasten des Arbeitgebers – OLG Stuttgart, Beschluss vom 1.10.2019 – 7 U 388/19, sowie Verfügung vom 13.11.2019
8. April 2020UrteileArbeitgeberregress,Schadensregulierung,Abfindung
Schließt das Unfallopfer mit dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung infolge des Unfalls eine Abfindungsvereinbarung, so wird damit nicht der Forderungsübergang auf den Arbeitgeber gemäß § 6 EFZG abgeschnitten. Der Arbeitgeber kann daher vom Schädiger Ersatz auch für die die nach Abschluss der Vereinbarung geleistete Entgeltfortzahlung verlangen.