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Beweisführung durch EDV-Ausdrucke im Regress nach § 116 SGB X – LG Stade, Urteil vom 05.03.2019 – 4 O 430/16
1. Mai 2019UrteileHandeln auf eigene Gefahr,Verjährung,Sozialdaten,Tierhalterhaftung,EDV-Ausdruck,Reiten,Beweisrecht,Datenschutz,§ 833 BGB
Ein die Haftung aus § 833 S.1 BGB ausschließendes Handeln auf eigene Gefahr des Tierhüters liegt nicht vor, wenn zwar das anerkannt gefährliche Dressurreiten geübt werden soll, der Schadensfall sich aber noch bei dessen Vorbereitung im ungefährlichen Trab ereignete.
Als Schadensnachweis im Regress nach § 116 SGB X genügt die Vorlage der nach §§ 301 ff. SGB V von den jeweiligen Leistungserbringern übersandten Dateien.
Ein psychischer Unfallschaden liegt nicht erst dann vor, wenn eine posttraumatischen Belastungsstörung gemäß der Voraussetzungen nach DMS-IV-TR bzw. ICD-10 (F43.1) vorliegt – Hanseat. OLG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2014 – 14 U 202/13
16. April 2014UrteilePosttraumatische Belastungsstörung (PTBS),Primärschaden,Spätfolgen
Der Schädiger hat für die seelisch bedingten Folgeschäden einer Verletzungshandlung einzustehen, und zwar auch dann, wenn sie auf einer psychischen Anfälligkeit des Verletzten oder sonstwie auf einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhen. Die Haftung des Schädigers beginnt nicht erst dann, wenn die medizinisch-psychologischen Voraussetzungen an eine posttraumatische Belastungsstörung nach ICD-10 oder DMS-IV-TR vorliegen.
Ein Dritter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn der wissentlich die Identität des Schädigers verschleiert – OLG München, Beschluss vom 28.02.2012 – 8 U 4675/11
Es stellt eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB dar, wenn der Beklagte durch vorgerichtliche und gerichtliche Äußerungen unzweifelhaft den Anschein erweckte, der Schädiger zu sein, obwohl er dies gar nicht ist und er die wahre Identität des Schädigers verheimlichen will.