Urteile

Hier finden Sie einen Überblick über die vielen von hier aus erstrittenen und veröffentlichten Gerichtsentscheidungen aus Regressen gemäß § 116 SGB X bzw. § 6 EntgeltfortzahlungsG. Die Entscheidungen sind direkt mit den entsprechenden Fundstellen bei juris verlinkt. Zugleich finden Sie hier das umfassende Archiv meiner Veröffentlichungen aus den letzten 12 Jahren. Bitte beachten Sie, dass die Selektion nur die subjektive Auffassung des Verfassers darstellt, rechtlich unverbindlich ist und keine Rechtsberatung für konkrete Schadensfälle ersetzt.

Zum Fristablauf gemäß § 111 S. 2 SGB X bei der Auszahlung von Verletztengeld – Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 25.09.2019 – S 13 U 5019/18

§ 111 S. 2 SGB X ist anwendbar, wenn die Krankenkasse Verletztengeld zahlt, denn Verletztengeld ist ein aliud zum Krankengeld. Mangels Verfristung ist daher auch nicht nur der Differenzbetrag zu erstatten.

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Zum Zweifelsfall bei Teilungsabkommen – LG München II, Urteil vom 25.09.2019 – 11 O 2462/18

Ein Nachweis zwischen Schadensfall und Krankheitsfall gemäß § 3 TA ist bei Teilungsabkommen nur dann zu erbringen, wenn auch der Sicht eines verständigen Dritten sachliche und stichhaltige Gründe für ein solches Verlangen vorgebracht werden

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Beweisführung durch EDV-Ausdrucke im Regress nach § 116 SGB X / sekundäre Darlegungslast des Verkehrssicherungspflichtigen – LG Bremen, Urteil vom 10.07.2019 – 1 O 2112/16

Der streupflichtige Landesbetrieb trägt die sekundäre Darlegungslast für betriebsinterne Umstände, die seine Mitarbeiter am rechtzeitigen Streuen hinderten.

Ein einfaches Bestreiten der von der Krankenkasse eingereichten EDV-Ausdrucke und Rechnungskopien ist unsubstantiiert und daher prozessual unbeachtlich.

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Zum Urlaubsgeld im Arbeitgeberregress – AG Tübingen, Urteil vom 04.04.2019 – 9 C 876/17

Bei der Berechnung des nach § 6 EntgFG übergegangenen Urlaubsentgelts kommt es für die anteilige Berechnung nicht darauf an, ob der Urlaub vor oder nach dem Schadensereignis genommen wurde. Vielmehr ist der Betrag nur zu reduzieren, wenn ein Teil des Urlaubs nicht in Anspruch genommen wurde.

Befristet erteilte Verjährungsverzichtserklärungen, die lückenlos nacheinander vor dem jeweiligen Fristablauf erteilt bzw. verlängert wurden, führen dazu, dass die Verjährungseinrede im Prozess nach Treu und Glauben unbeachtet bleibt, auch wenn materiell-rechtlich nach §§ 195 ff. BGB Verjährung eingetreten ist und die Verjährungsverzichte den Zusatz enthalten "sofern bislang Verjährung noch nicht eingetreten ist"

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Betriebliche Altersvorsorge im Arbeitgeberregress – LG Rottweil, Urteil vom 15.02.2019 – 3 O 293/16

Der Arbeitgeber hat beim Forderungsübergang nach § 6 EntgFG Anspruch auf anteiligen Ersatz des für den Arbeitnehmer geleisteten Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie der Ergebnisbeteiligung. Auch bei den Aufwendungen zur Rückstellung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um einen Bestandteil der Arbeitsvergütung. Auch sie sind dem Regress gegen den Schädiger zugänglich. Der Forderungsübergang ist i.d.R. in der Gesamtbetriebsvereinbarung kodifiziert. Das einfache Bestreiten des durch Gehaltsnachweise untermauerten Zahlenwerks des Arbeitgebers ist unsubstantiiert und damit prozessual unbeachtlich.

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Beweisführung durch EDV-Ausdrucke im Regress nach § 116 SGB X – LG Stade, Urteil vom 05.03.2019 – 4 O 430/16

Ein die Haftung aus § 833 S.1 BGB ausschließendes Handeln auf eigene Gefahr des Tierhüters liegt nicht vor, wenn zwar das anerkannt gefährliche Dressurreiten geübt werden soll, der Schadensfall sich aber noch bei dessen Vorbereitung im ungefährlichen Trab ereignete.
Als Schadensnachweis im Regress nach § 116 SGB X genügt die Vorlage der nach §§ 301 ff. SGB V von den jeweiligen Leistungserbringern übersandten Dateien.

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Kein Mitverschulden bei Brandverletzungen – LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 28.12.2018 – 2 O 147/18

Wer flüssigen Grillanzünder in die Glut spritzt haftet für alle Brandverletzungen der anwesenden Gäste. Die Anwesenheit am Grill begründet kein Mitverschulden der Geschädigten, und zwar auch dann nicht, wenn der Schädiger vorher um Abstand bittet. Der Schädiger muss vielmehr abwarten, bis die Gäste sich entfernt haben.

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Folgeschäden im Arbeitgeberregress – OLG Stuttgart, Urteil vom 5.12.2018 – 9 U 76/18

Der Arbeitgeber kann bei nach § 6 EntgFzG vom Arbeitnehmer auf ihn übergegangenen Schadensersatzansprüchen die Eintrittspflicht des Schädigers für künftige Schäden mittels eines Feststellungsantrags feststellen lassen, obwohl die Forderung erst zu einem späteren Zeitpunkt mit der Entgeltfortzahlung auf ihn übergeht

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Einigung zwischen SVT und Versicherung – Amtsgericht Sonneberg, Urteil vom 27. Juli 2017, Az. 3 C 487/16

Zwischen einer Krankenkasse, die nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangene Ansprüche geltend macht, und der Haftpflichtversicherung des Schädigers kommt eine vergleichsweise Einigung auch dann zustande, wenn sich zwar der Wortlaut der wechselseitigen Schreiben nicht völlig deckt, die Parteien aber dasselbe gemeint und gewollt haben.

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Keine Drittwiderklage des Schädigers gegen den Geschädigten im Regress der Krankenkasse – LG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2017 – 21 O 300/17

Bei der Klage einer Krankenkasse aus nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenem Recht kann die durch diesen Forderungsübergang geschaffene Zeugenstellung des geschädigten Versicherungsnehmers nicht durch eine Drittwiderklage gegen den Versicherungsnehmer vereitelt werden. Die Drittwiderklage ist durch Teilurteil abzuweisen, so dass der Geschädigte anschließend als Zeuge vernommen werden kann.

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