Ähnliche Artikel
Zum Fristablauf gemäß § 111 S. 2 SGB X bei der Auszahlung von Verletztengeld – Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 25.09.2019 – S 13 U 5019/18
1. Februar 2020Verletztengeld,Krankengeld,gesetzliche UnfallversicherungUrteile
§ 111 S. 2 SGB X ist anwendbar, wenn die Krankenkasse Verletztengeld zahlt, denn Verletztengeld ist ein aliud zum Krankengeld. Mangels Verfristung ist daher auch nicht nur der Differenzbetrag zu erstatten.
Rückforderung bei Teilungsabkommen – LG Bremen, Urteil vom 04.07.2017 – 4 O 1904/16
5. September 2017TeilungsabkommenUrteile
Zahlt die Haftpflichtversicherung aufgrund eines Teilungsabkommens an einen Sozialversicherungsträger, so kann bei nachträglich erhobenen Zweifeln hinsichtlich der haftungsausfüllenden Kausalität die Zahlung nicht wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 BGB) zurückgefordert werden. Die Haftpflichtversicherung muss vor der Zahlung einen "Zweifelsfall" darlegen und den Kausalitätsnachweis verlangen. Mit der Zahlung erstarkt der zunächst durch das Recht aus § 3 TA bedingte Verzicht auf die Prüfung der Haftungsfrage (§ 1 TA) zum Vollverzicht.
Bei der Übergehung mehrerer Beweisantritte ist der Rechtssteit an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen – OLG München, Urteil vom 11.07.2012 – 3 U 1146/12
11. Juli 2012Beweisrecht,rechtliches GehörUrteile
Werden die als Zeugen benannten Personen und die weiteren relevanten Beweisantritte nicht durch das Gericht erster Instanz berücksichtigt und droht eine aufwändige Beweisaufnahme mit Zeugen und Sachverständigen in zweiter Instanz, ist der Rechtsstreit zur erneuten Sachaufklärung an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.
