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Bei Teilungsabkommen sind die Behandlungskosten nur glaubhaft zu machen – LG München I, Urteil vom 15.09.2022, Az. 3 O 2000/22 (veröffentlicht bei juris und beck-online)

Bei Teilungsabkommen wird nur die versicherungsrechtliche Deckung geprüft, nicht aber die Haftung. Bei Stürzen in Pflegeheimen unterfällt das Sturzereignis dem Versicherungsschutz. Auch müssen die Behandlungskosten nur glaubhaft gemacht werden, die daher einer erleichterten Beweisführung unterliegen.

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Die Schadensersatzpflicht für psychische Auswirkungen eines Unfalls setzt nicht voraus, dass sie eine organische Ursache haben – Hanseatisches OLG Bremen, Urteil vom 15.10.2014 – 1 U 18/14

Die Haftung des Schädigers erstreckt sich auf alle aus der Körperverletzung resultierenden Folgeschäden, unabhängig davon, ob es sich dabei um organisch oder psychisch bedingte Folgewirkungen handelt. Vorschäden sind unerheblich, wenn sie durch den Unfall verschlimmert wurden. Das gilt auch für psychische Störungen.

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Eine Verkehrssicherungspflichtverletzung liegt vor, wenn ein Boot explodiert, weil der Verkäufer dem Käufer nicht mitteilt, dass die serienmäßige Betankungsanlage umgebaut wurde – Kammergericht, Beschluss vom 16.08.2011 – 7 U 47/11

Ist unklar, welcher Sozialversicherungsträger für das Schadensereignis zuständig ist, beginnt die Verjährungsfrist nicht zu laufen, bis über die Zuständigkeit eine abschließende Klärung herbeigeführt wurde.

Der Veräußerer eines Motorbootes muss den Käufer darauf hinweisen, daß er die Betankungsanlage des Bootes so umgebaut hat, daß der Betankungsstutzen gar nicht an den Tank angeschlossen ist und daher das Benzin bei einer Betankung ungehindert in den Bootsrumpf fließen würde.

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