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Auch Provisionen Angestellter sind Teil des auf den Arbeitsunfähigkeitszeitraum entfallenden Entgelts, das nach § 6 EfZG übergeht – Kammergericht, Urteil vom 14.09.2015 – 22 U 242/14

Wird ein Angestellter, der im Wesentlichen auf Provisionsbasis arbeitete, bei einem Unfall verletzt, so sind die Provisionen, das anteilige Urlaubsentgelt und jährliche Einmalzahlungen Teil des auf den Arbeitsunfähigkeitszeitraum entfallenden Entgelts und nach § 6 EntgeltfortzahlungsG übergangsfähig.

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