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Mit dem Begriff „Schadensfall“ ist bei Teilungsabkommen das versicherte Risiko und nicht ein Gesundheitsschaden gemeint – OLG Bamberg, Urteil vom 21. März 2023 – 5 U 54/22 – (veröffentlicht in Recht+Schaden 2023, S. 426 sowie bei juris und beck-online)
3. April 2023Teilungsabkommen,Versicherungsrecht,Folgeschäden,PrimärschadenUrteile,Allgemein
Da bei Teilungsabkommen grundsätzlich nur die versicherungsrechtliche Deckung, nicht aber die zivilrechtliche Haftung geprüft wird, ist mit dem Begriff "Schadensfall" das versicherte Risiko und nicht der Gesundheitsschaden gemeint.
Rückforderung bei Teilungsabkommen – LG Bremen, Urteil vom 04.07.2017 – 4 O 1904/16
5. September 2017TeilungsabkommenUrteile
Zahlt die Haftpflichtversicherung aufgrund eines Teilungsabkommens an einen Sozialversicherungsträger, so kann bei nachträglich erhobenen Zweifeln hinsichtlich der haftungsausfüllenden Kausalität die Zahlung nicht wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 BGB) zurückgefordert werden. Die Haftpflichtversicherung muss vor der Zahlung einen "Zweifelsfall" darlegen und den Kausalitätsnachweis verlangen. Mit der Zahlung erstarkt der zunächst durch das Recht aus § 3 TA bedingte Verzicht auf die Prüfung der Haftungsfrage (§ 1 TA) zum Vollverzicht.
Der Arbeitgeber hat gemäß § 256 Abs.1 ZPO ein rechtliches Interesse daran, die Ersatzpflicht für mögliche Folgeschäden festzustellen, auch wenn die Forderung gemäß § 6 EntgFG erst späterhin übergeht – Hanseat. OLG Bremen, Teilurteil vom 23.01.2013 – 1 U 37/12
23. Januar 2013Spätfolgen,ArbeitgeberregressUrteile
Der Arbeitgeber hat gemäß § 256 Abs.1 ZPO ein rechtliches Interesse daran, das die Ersatzpflicht des Schädigers für künftige Schäden festgestellt wird, auch wenn die Forderung gemäß § 6 EntgeltfortzahlungsG erst späterhin mit Zahlung des Entgelts übergeht.
