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Kein Mitverschulden bei Brandverletzungen – LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 28.12.2018 – 2 O 147/18

Wer flüssigen Grillanzünder in die Glut spritzt haftet für alle Brandverletzungen der anwesenden Gäste. Die Anwesenheit am Grill begründet kein Mitverschulden der Geschädigten, und zwar auch dann nicht, wenn der Schädiger vorher um Abstand bittet. Der Schädiger muss vielmehr abwarten, bis die Gäste sich entfernt haben.

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Einigung zwischen SVT und Versicherung – Amtsgericht Sonneberg, Urteil vom 27. Juli 2017, Az. 3 C 487/16

Zwischen einer Krankenkasse, die nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangene Ansprüche geltend macht, und der Haftpflichtversicherung des Schädigers kommt eine vergleichsweise Einigung auch dann zustande, wenn sich zwar der Wortlaut der wechselseitigen Schreiben nicht völlig deckt, die Parteien aber dasselbe gemeint und gewollt haben.

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Für die Klage der gesetzlichen Krankenkasse auf Herausgabe der Patientenakte ist der Zivilrechtsweg eröffnet, wenn es um die Prüfung gemäß § 116 SGB X übergegangener Schadensersatzansprüchen geht – LG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 22.10.2013 – 8 T 611/13

Für die Klage auf Herausgabe der Patientenakte ist der Zivilrechtsweg eröffnet, wenn es um die Prüfung von gemäß § 116 SGB X übergegangenen Schadensersatzansprüchen wegen des Verdachts eines ärztlichen Behandlungsfehlers geht.

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