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Im Regress der Krankenkasse nach § 116 SGB X muss eine schlüssig vorgetragene Forderung vorprozessual nicht belegt werden – Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 30. Juni 2023 – 18 O 412/20, juris
31. August 2023Urteile,AllgemeinEDV-Ausdruck,Schadensregulierung
Veranlassung zur Klage iSd § 93 ZPO hat gegeben, dessen Verhalten vor Prozessbeginn ohne Rücksicht auf Verschulden und materielle Rechtslage dem Kläger bei objektiver Würdigung, zu der Annahme veranlasst hat, ohne Klage werde er nicht zu seinem Recht kommen. Davon ist auszugehen, wenn die Beklagte die Forderung ablehnt, obwohl die Forderung im vorgerichtlichen Schreiben geltend gemacht wurde, fällig und durchsetzbar ist, genau bezeichnet wurde und sämtliche Angaben für den Forderungsbestand enthält. Eine schlüssig vorgetragene Forderung muss vorprozessual nicht belegt werden
Kostenlast des Sozialversicherungsträgers bei Nichtvorlage von OP-Berichten? AG Traunstein, Anerkenntnisurteil vom 23.12.2020 – 319 C 852/20 – , sowie nacholgend LG Traunstein vom 04.05.2021 – 3 T 312/21 – gegen den BGH?
1. September 2021Allgemein,UrteileSozialdaten,EDV-Ausdruck,Schadensregulierung,Beweisrecht
Nicht von uns erstritten, aber für die Schadensregulierung wichtig: Die Entscheidungen des AG und LG Traunstein entsprechend nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Art. 103 Abs. 1 GG. Die Vorlage eines OP-Berichts ist nicht Voraussetzung für die Schlüssigkeit einer Klage, der Ausdruck nach § 301 SGB V enthält bereits alle für die Schlüssigkeit der Klage erforderlichen Daten. Denn hierfür genügt, dass Tatsachen vorgetragen werden, die das behauptete Recht als entstanden erscheinen lassen (zuletzt BGH v. 18.05.2021 – VI ZR 401/19; BGH, Beschl. v. 26.03.2019 – VI ZR 163/17; BGH v. 27.09.2016 – VI ZR 565/15).
Einigung zwischen SVT und Versicherung – Amtsgericht Sonneberg, Urteil vom 27. Juli 2017, Az. 3 C 487/16
4. April 2018UrteileAbfindung,Schadensregulierung
Zwischen einer Krankenkasse, die nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangene Ansprüche geltend macht, und der Haftpflichtversicherung des Schädigers kommt eine vergleichsweise Einigung auch dann zustande, wenn sich zwar der Wortlaut der wechselseitigen Schreiben nicht völlig deckt, die Parteien aber dasselbe gemeint und gewollt haben.